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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Harsche Kritik am Chef rechtfertigt keine Entlassung
Auch harsche Kritik an der Geschäftsführung eines Unternehmens rechtfertigt noch nicht automatisch die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers.



Das LAG Hessen gab der Klage einer Sachbearbeiterin gegen ein Kommunikationsunternehmen statt und erklärten deren Entlassung für unwirksam.

Die Frau hatte bei Kollegen unter anderem behauptet, der Geschäftsführer entnehme Geld aus der Firmenkasse für private Anschaffungen und sei auch ansonsten "nicht mehr in der Lage, den Betrieb zu führen". Die Firma erklärte das Vertrauensverhältnis zu der Mitarbeiterin daraufhin für zerrüttet und sprach die fristlose Kündigung aus.



Laut Urteil ist jedoch nicht ersichtlich, dass dem Geschäftsführer mit den Äußerungen etwa eine strafbare Handlung unterstellt worden ist. Im Übrigen hat die Firma auch nicht nachweisen können, dass der Betriebsfriede auf Grund der Äußerungen gestört worden ist. Dies sind aber die beiden Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer deshalb ausgesprochenen Kündigung.



LAG Hessen, Urt. - 6 Sa 620/04
Stichwörter: chef + rechtfertigt + entlassung + harsche + keine

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