 hat diese Frage gestellt
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 Oliver Curd  
 
		Hi,
nehmen Sie die Wohnung nochmals mit dem Vermieter ab (mit Wohnungsabnameprotokoll, dies könnenSie sich unter  http://www.formblitz http://www.formblitz.de <!-- w --> runter laden ) nur so haben sie rechtlich etwas in der Hand.
Sonst kommt er Nachtr5äglich und behauptet es seien nicht alle Mängel beseitigt.
MfG
O C