Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe das Problem das meine Partnerin(Mieterin) für meine Besuche die ca 3-4 Tage die Woche sind (abends kommend und früh morgens gehend sowie Wochenende komplett anwesend) Müllgebühren für mich mit berechnet werden sollen. Ist das ok?

Gruss Nils
Stichwörter: wann + besucher + gilt + mitbewohner

3 Kommentare zu „Wann gilt "Besucher" als Mitbewohner???”

Gast Experte!

Klingt als wäre die Wohnung dein Lebensmittelpunkt, also der Ort, wo Du den größten Teil Deiner Freizeit verbringst. Ich finde die Beteiligung von Dir gerecht, da Du ja auch Müll verursachst. Wenn Du eh dauernd bei Deiner Freundin bist, kannst Du ja auch eigentlich Deine alte Wohnung aufgeben! <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Gast Experte!

Hallo, dem ist "nicht" so. Ich habe meine eigenen 4 Wände und bin halt diese 3-4 Tage meist nur am Abend und morgens sowie am Wochenende da. Und das auch nicht regelmässig.
Mein Problem ist jetzt nur das der Vermieter statt der einen Person auf der Nebenkostenabrechnung nun 2 aufführt. Und das kann ja nicht sein oder?

Gibt es da was rechtliches? Der Umlagenschlüssel ist personenbezogen (Anzahl).
Vielen Dank im voraus.

Gruss Nils

Gast Experte!

Hi !
Ich finde es korrekt, wenn Du für Deine Kosten einstehen musst. Du willst auf Kosten anderer Leben !! Schämst Du Dich nicht !

Im übrigen kann der Vermieter/Verwalter Dich als zweite Person aufführen, wenn der Eindruck entsteht, dass Du da lebst !! Und das ist ja so.

Denk an die Mitbewohner.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.