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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Vermieter gab folgenden Grund an: Zusammenleben aufgrund persönlicher Streitigkeiten unzumutbar. Diese Streitigkeiten sind: 2x Straßenreinigung vergessen, zu jung (Vermieter über 60, wir 25) und zu ruhig[/b:f85f2] (reden zu wenig mit Vermieter). Es gab keine schriftliche Abmahnung. Kam völlig überraschend! Miete immer pünktlich. Kein Mitbewohner (4 Parteien) hat irgendetwas zu bemängeln an uns.

Kündigung heute vom 02.05.2004 , Auszugstermin 01.12.2004.

Darf der das? Hat keinen Eigenbedarf angemeldet.
Stichwörter: kündigungsgrund + ausreichend

1 Kommentar zu „Kündigungsgrund ausreichend?”

Oliver Curd Experte!

Hi,

so wie geschildert, liegt keine erhebliche Vertragsverletzung vor!!!!

Wegen vergessen der Kehrwoche kann er euch nicht raus schmeißen!!!

Verweise ihn auf § 573 BGB der regelt die ordentliche Kündigung des Vermieters:

Vertragsverletzung

Eigenbedarf

Wirtschaftliche verwertung.

§ 573a BGB Erleichterte Kündigung geht auch nicht da mehr als zwei wohnungen im Haus.



Widerspruch einlegen mit verweis auf o.g. §§.



mfG

O C

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