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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Durch Vermieterwillkür wurde mir gekünigt.
Da bei der erleichterten Kündigung (§ 573a BGB) der Vermieter keinen Kündigungsgrund anzugeben braucht, hat er leichtes Spiel einen Mieter los zu werden, wenn ihm nicht die Nase passt.
Ist das wirklich so?
Kann bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht der Vermieter gefragt werden, welche Gründe für die Kündigung (Verstösse gegen den Mietvertrag) ausschlaggebend sind?
Muss der Vermieter bei einer erleichterten Kündigung ( § 573a BGB )
für mich eine Ersatzwohnung suchen?
Ich habe gerade die ganze Wohnung frisch tapeziert, gestrichen, Teppischboden verlegt, kann ich Schadensersatz geltend machen?
Welche Härtefälle kann ich aussserdem geltend machenß
Durch einen Umzug werde ich mich verschulden, ist das ein Härtefall (Sozialklausel)?
Welche Möglichkeiten gibt es noch, gegen diese erleichterte Kündigung vorzugehen?
Mit der Bitte um rege Beantwortung!
Vielen Dank, Dietmar

0 Kommentare zu „Ersatzwohnung u.a. bei erleichterter Kündung des Vermieters”

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