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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich habe Ärger mit dem Vermieter.
Ich habe eine frischrenovierte Wohnung im Juli 03 bezogen.
Ich bin letzt Monat ausgezogen. Es gab Flecken an die Wände. Der Vermieter hat mich aufgefordert diese zu beseitigen ansonsten wird er einen Maler bestellen.
Ich habe der Vermieter gesagt dass in der Wohnung Fogging wäre, denn nach Abnahme meiner Bilder blieb sehr starke Umriss. Ein Versuch die Pflecken abzuwaschen hat nur größere Flecken verursacht.
Er sagte mir dass bei keiner der Mieter davor Fogging bestand und dass die Flecken an Innerewände seien. Ich bin der Meinung dass der Russ der bei Fogging entseht einen Film auf alle Wände verursacht hatte.
Nun sagte er mir da ich mich verweigerte die Wohnung zu streichen, dass er eine Firma beauftragte die Wohnung zu streichen und er die mit der Kaution verrechnen wird.
Muß ich beweisen dass es Fogging war oder der Vermieter?
Danke Gabi
Stichwörter: beweispflicht + fogging

0 Kommentare zu „Fogging? Beweispflicht”

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