Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hausfassade/schadhafte

Die Hausfassade ist schadhaft und die Wände sind feucht. Die gemieteten Räume kann der Mieter nicht vollständig nutzen. Daher darf er seine Miete um 50 % mindern (LG Berlin, GE 1991, S. 573).
Stichwörter: hausfassadeschadhafte

0 Kommentare zu „Hausfassade/schadhafte”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.