Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Lärm/Wasserspülung

Ihr Mieter empört sich über den Lärm aus der Nachbarwohnung: Die Wasserspülung ist ihm zu laut und auch das Wasser, das der Mitmieter laufen lässt. Außerdem stört ihn, dass die Fenster auch noch nach 22.00 Uhr auf- und zugemacht werden. Mit diesen Geräuschen muss der Mieter weiterleben, denn das Amtsgericht Münster sah darin keinen Mietminderungsgrund (WM 1983, S. 236).
Stichwörter: lärmwasserspülung

0 Kommentare zu „Lärm/Wasserspülung”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.