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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben seit 7 Jahren unseren Wäschetrockner (Kondensation) im Keller stehen. Der Raum liegt allerdings auf der ersten Etage und hat immer mindestens 15 Grad. Allerdings hat der Raum keine Aussenlüftung.

Jetzt wurde die Hausordnung von der Eigentümergemeinschaft geändert und das Betreiben von Wäschetrocknern wurde in privaten Kellerräumen verboten. Keine Erklärung warum....

Kann mir jemand eine Antwort auf folgende Fragen geben ?

1. Kann eine Hausordnung einschränken, dass in einem privaten Kellerraum Wäschetrockner betrieben werden ? Ich meine, dass der Kondensationstrockner niemanden belästigt und auch keine Schäden am Mauerwerk o.ä. hervorruft, aber vielleicht sehen das die Gerichte anders.

2. Es gibt einen Gemeinschafts-Waschraum, in dem die Eigentümergemeinschaft 1 "haushaltsübliche" Waschmaschine und 1 Wäschetrockner aufgestellt hat.

Nachdem unsere Wäsche allerdings gleich am Anfang unserer Wohnzeit ein paarmal von "Fremden" herausgenommen wurden (wobei ich versichere, dass wir die Maschinen nicht über Stunden unbeaufsichtigt gelassen hatten...) und wir es eklig finden, dass Fremde in unserer Wäsche wühlen, haben wir daraufhin damals einen eigenen Wäschetrockner angeschafft und in unserem Keller aufgebaut, weil in der Wohnung kein Platz ist. Ausserdem ist 1 Trockner für 6 Familien eh zu wenig.

Können wir nach dem Verbot in der Hausordnung verlangen, dass wir zumindest unseren Trockner in dem Gemeinschaftswaschraum aufstellen dürfen ?

Und können wir verlangen, dass dann entsprechende Stromanschlüsse (auf unseren Zähler natürlich...), Überschwemmungsschutzmassnahmen für die Waschmaschine (müsste doch eigentlich auf einen Sockel stehen oder so...) von der Eigentümergemeinschaft errichtet werden ?

Es wäre toll, wenn jemand eine Antwort hierzu hat. Also schon mal vorab, herzlichen Dank !
Stichwörter: b]wäschetrocknerb]

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