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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

folgende Problematik beschäftigt mich:
Wir planen einen Umzug und der Vermieter macht viele Schwierigkeiten.
Das Haus in dem Die Wohnung in Parterre liegt ist unmittelbar an der Strasse. Ebenfalls an der Straße - neben der Wohnung sind 2 Garagen mit einfahrt. Diese Einfahrt würde für das Parken des Transporters reichen. Die Garagen waren jedoch nicht mit gemietet. Der Vermieter hat nun untersagt diese Fläche zu nutzen (es wurden auch kleinere Blumenkübel aufgestellt)
Die Straße ist eine verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit Platz für gerade ein Auto - gegenüber ist ein unbefestigter Bürgersteig mit Bordsteinkante. Das Auto würde hier also recht schief stehen.
Es bliebe also nur die Variante das auto mitten auf die straße zu stellen oder einen längeren Weg beim Möbel tragen in Kauf zu nehmen.

Darf der Vermieter überhaupt das benutzen der Einfahrt für den Umzug untersagen? Oder gibt es eine gesetzliche Regelung für einen solchen Fall?[/b:3d1ff]

vielen dank schon im vorraus
mfg
Tino
Stichwörter: vermieter + auszug + halteplatz + sperren

0 Kommentare zu „darf Vermieter beim Auszug Halteplatz sperren?”

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