Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich wohne in einer WG in der es keinen Hauptmieter gibt, sondern jeder einen gesonderten Mietvertrag mit dem Vermieter-Ehepaar abgeschlossen hat.
Dieser Mietvertrag enthält die Klausel: "Der Vermieter ist berechtigt, sich in angemessenen Zeitabständen von der ordnungsgemäßen Benutzung der vermiteten Räume zu überzeugen."[/u:64fab]

Nun ist es so, dass die Vermieterin 2x wöchentlich unangemeldet die WG "besucht" und zudem noch unfreundliche Merkzettel hinterläßt, wenn ihr etwas missfällt.

Meinem Rechtsempfinden nach ist
a) 2x wöchentlich kein angemessener Zeitraum
b) das unangemeldete Erscheinen ein Eindringen in unsere Privatsphäre.

Haben wir in diesem Fall das Recht auf unserer Seite?
Was können wir dagegen tun?

Vielen Dank für jegliche Hilfe
Christian
Stichwörter: besuche + unangemeldete + vermieters

2 Kommentare zu „unangemeldete Besuche des Vermieters”

Rattzfatz

Hallo!

Ja, das kenne ich. Unangemeldet vorbeikommen ist auch das Lieblingshobby meiner Vermieterin.

Ich habe gehört, dass sie 1x im halben Jahr vorbeschauen darf, um sich eben davon zu überzuegen, dass da keine Messis in ihrer Wohnung wohnen. Ob sie das unangemeldet tun darf weiß ich allerdings nicht. Ich meine Nein.
Wenn sie öfter kommt, brauch man sie net in die Wohnung rein lassen.

Ghostraider Experte!

Das Problem ist das die Vermieterin einen Hausfriedensbruch begeht wenn Sie die Mieträume unangemeldet betritt. Punkt aus Feierabend.

Die Vermieterin darf nur alle zwei Jahre und nur mit einem berechtigten Grund die Wohnräume betreten oder bei Gefahr und zur Abwehr von Schäden (Brand Wasserrohrbruch u.s.w.)

Berechtigte Gründe sind, Weitervermietung, Verkauf, Prüfung der Bausubstanz.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Besichtigungsrecht.htm

Sollte die Eigentümerin einen Schüssel zur Wohnung haben, neues Schloss einbauen und bei Auszug wieder einbauen.

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.