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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben seit dem des Hauseigentümers 1999 viele Ungereimtheiten in unserer Betriebskostenabrechnung und seit dem immer wieder Widerspruch eingelegt: Heizkosten sind von 1999 auf 2000 explodiert von 5.037,64 auf 13.005,64 DM. Und noch einige weitere Punkte. Nun endlich nach vielen Schreiben, haben wir die Unterlagen für (nur) 2002 bekommen und eine Mahnung mit der Gesamtforderung der Abrechnungen 2000 (2000 hatten wir noch Pauschal 200 Euro bezahlt), 2001, 2002 gleich dazu.

Ich habe schon einiges im Internet gefunden aber noch folgende offenen Fragen:

1) Abrechnung 2000 kam erst am 29.04.2002 an – muss diese Überhaupt noch bezahlt werden?
>> Neues Mietrecht ab 09.2001 besagt spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Wird dies hier schon Aktiv?

2) Reaktion auf Widerspruch kam für 2000 erst über 7 Wochen später (obwohl 2wöchige Frist gesetzt). Hier wurde auch nur auf den Punkt „Heizkosten“ eingegangen und das auch nur im Bezug auf unsere Wohnungsgröße. Auf Punkte wie Verteuerung der Versicherung um über 150% (1999: 1.121,50 | 2000: 2855,50) wurde nicht reagiert. Verfallen dadurch Forderungen?

3) Das Hausmeisterehepaar erzählt laut herum (auf dem Hof, in der Kneipe im Haus), dass wir Schulden beim Vermieter von über 1.300 Euro hätten und daher auch keine Mülltonen mehr benutzen dürfen. Verfallen dadurch die Forderungen?

4) Heizung[/b:ef74b] – wurde bis 1998, nur 29 m² berechnet, danach 78,5 m². Ist das ok?
>> nur ein großer Heizkörper im Wohnzimmer und ein kleiner im Kinderzimmer (daher auch vorher 29m²). Die komplette Wohnung ist nur schwer beheizbar!

5) Gasheizung[/b:ef74b] im Badezimmer wurde ersatzlos abgebaut. Andere Mieter haben diesen aber weiterhin. Muss das nicht Auswirkungen auf die Abrechnung haben?
>> Vergleich Abrechnung 2002 mit der Mietwohnung unter uns zeigt in dieser Hinsicht keinen Unterschied.

6) Wohnung ist von 69m² auf 78,5m² gewachsen.
In Abrechnung 2000 ist das Haus 920,05m² groß, 2002 nur noch 904,31m². Wie könnte das zu erklären sein?

7) Beim Verteilungs-Schlüssel gehen Personentage[/b:ef74b] gehen nicht auf:
Abrechnung 1999: 15,38 (Verteiler-Schlüssel: Gesamt 5613 / Anteilig: 365).
Abrechnung 2000: 14,74 (Verteiler-Schlüssel: Gesamt 5397 / Anteilig: 366).
Abrechnung 2002: 13,76 (Verteiler-Schlüssel: Gesamt 5024 / Anteilig: 365).
Wieso kommen ungerade zahlen raus, wir haben doch keine ungeraden Personen im Haus?!

8. Wasser/Kanal/Müll[/b:ef74b]: Ein Imbiss und eine Kneipe sind im Haus. Diese haben einen hohen Wasserverbrauch und der Imbiss produziert viel Müll, werden aber mit den normalen Bewohnern gleichgestellt. Es erfolgt lediglich eine Anteilsrechnung über die Gesamt-Quadratmeter des Hauses. Wie wird hier überlich verfahren?

9) Wir sollen Kosten für ein Breitbandkabel [/b:ef74b]übernehmen – sind 40 Euro pro Haushalt. Laut Rechtsprechung scheint es wohl in Ordnung zu sein die Grundgebühren des Breitbandkabels auf alle Mieter um zu legen. Jedoch hat bei der Installation KEIN Mieter einen Anschluss haben wollen, da alle eh Sat-Schüsseln hatten. Jetzt nach 2 Jahren benutzen drei neue Mieter (von 22 Parteien!) den Kabelanschluss . Ist eine Umlegung dennoch rechtens?

10) Hausmeister[/b:ef74b]: muss ich hier kosten übernehmen, obwohl Hausmeisterkosten im Mietvertrag nicht vereinbart worden sind und diese erst seit Abrechnung 2000 auftauchen? Hierzu ist zu sagen, das lediglich die Hausmeisterfrau putzen tut, reparaturen und weitere Arbeiten werden nicht durchgeführt. Heizung übernimmt ein älterer Mieter in unserem Haus kostenlos, der hat sich schon immer darum gekümmert.

Jede Antwort kann mir helfen! Danke!

2 Kommentare zu „Betriebskosten-Abrechnung - Hilfe!”

Gast Experte!

Hi,

ist wohl ein sehr kompl Fall, würd ich den Mieterbund ansetzen !

Zu Punkt

1, kann ich sagen, vor 2001 gab es keine Frist von 12 Monaten, d.h. die Abrechnung müssen Sie wohl zahlen

Abrechnungen für 2001 - 2003 würde ich nicht zahlen, solange nicht alle Belege vorliegen und alles genau geklärt ist, es ist Ihr Recht einen Abrechnung zu verlangen die auch von Ihen auf richtigkeit geprüft werden kann !

Wie gesagt, bei so einem Fall würde ich den Mieterschutzbund einschalten.

Gruß

Gast Experte!

jo den haben wir jetzt auch eingeschaltet. Mal sehen was raus kommt...

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