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Galadriela hat diese Frage gestellt
Vor zwei Jahren zogen wir, arbeitsbedingt, nach Baden-Württemberg. Da wir auf schnellst möglichem Weg eine Wohnung brauchten, zogen wir in eine welche schon seit mindestens 10 Jahren nicht mehr renoviert bzw. überhaupt etwas gemacht wurde. Durch die Fenster regnete es regelmäßig durch und wenn draussen 14 Grad waren hatten wir die im Handumdrehen in der Wohnung auch. Also um es auf den Punkt zu bringen die Wohnung war schon total verwohnt. Nun stand in unserem Mietvertrag das die Wohnung unrenoviert übernommen wird und wir auch nicht renovieren brauchen, wenn wir ausziehen. Alles gut und schön wir hatten sowieso vor, wenn meine Älteste ausgezogen war eine Eigentumswohnung zu kaufen. Nun sind wir zum 01.05.2008 ausgezogen. Da keine Wohnungsübergabe (mit Mängelliste usw.) beim Einzug gemacht wurde haben wir gedacht wir brauchen auch keine, wenn wir ausziehen. Nun stell sich einer unsere Überraschung vor, als wir ca. 3 Wochen später von dem Anwalt unseres ehemaligen Vermieters eine Forderung über 10 000 € erhielten wo er alle Schäden aufgelistet hatte (durch einen "Schadensschätzer" ;) . Sogar sowas wie " da ist nicht richtig gestrichen" usw.. Wir sind uns keiner Schuld bewußt, wir haben in der Wohnung garnichts gemacht. Da wir ja sowieso ausziehen wollten, haben wir in diese Bude kein Geld mehr gesteckt. Aber eben auch nichts kaputt gemacht. Darauf hin sind wir zum Mieterbund gegangen und haben durch unsere Anwältin erklären lassen das wir das insgesamt zurückweisen. So und jetzt kommt meine Frage. Wenn der Vermieter trotzdem Klage eingereicht hat, wann müsste man darüber Bescheid bekommen? Denn soviel Geld ist nicht grad ein Pappenstiel, wir trauen uns jetzt gar nicht mehr Geld auszugeben, weil wir immer denken da kommt noch was. Das ist doch kein Leben.

Stichwörter: forderung + unrechtmige

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