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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
wir wohnen seit ca. 7 Jahren in einer Wohnung einer Wohnbaugenossenschaft. Die Wohnung wurde uns mit dem vom Vormieter eingebauten Bad angeboten-da wir jetzt ausziehen wollen sollen wir dieses entfernen.
Im Mietvertrag steht: Bad gefliest-übernimmt Nachmieter privat.
Hier meine Fragen?
Müssen wir die gesamte Wohnung streichen?
Müssen wir die Badfliesen und die Wanne/WC/Waschbecken entfernen?
Tausend Dank für eine Antwort
Frank
Stichwörter: auszug + bad + entfernung

1 Kommentar zu „Entfernung Bad bei Auszug”

Gast Experte!

Hallo Frank,
ihr müsst alles das entfernen, was nicht zur Wohnungsausstattung gehört. Wenn ihr die Sachen vom Vormieter privat übernommen habt, gibt es genau zwei Möglichkeiten: 1. ihr habt einen Nachmieter (was bei Genossenschaften immer schwierig ist), der alles übernimmt oder 2. ihr müsst die "privat" übernommenen Sachen entfernen.
Eigentlich gibt es bei Genossenschaften auch immer eine Wohnungsbeschreibung (bei meiner jedenfalls), aus der hervorgeht, was wirklich zur Wohnung gehört und was nicht. Alles was nicht dazu gehört muss raus. Wanne, WC und Waschbecken gehören bei Genossenschaften in der Regel aber zur Wohnung. Ausnahme: gibt es grüne, beige oder andere Sanitäre Einrichtungen, dann muss alles durch weiß ersetzt werden, sofern der Standard der Genossenschaft weiß ist.
Die gesamte Wohnung muss gestrichen werden, wenn die Schönheitsreparaturen fällig sind.
Bin in diesem Thema einigermaßen fit, da ich grad in der gleichen Situation war, aber Glück hatte, dass ein Nachmieter vorhanden war, der auch vieles übernommen hat. Allerdings muss der sich dann um das Entfernen kümmern, wenn er auszieht.
Ich hoffe, ein wenig weitergeholfen zu haben.
Gruß,
Heike.

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