Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Catweazle66 hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits,
ich hätte gerne gewußt, ob es zulässig ist, wenn im Übergabeprotokoll bei Einzug in die Wohnung folgendes vermerkt ist was auch der Mieter unterschrieben hat damals (Mietvertrag u. Übergabeprotokoll von 1999).
Folgende vom Vornutzer übernommene Einrichtungen und Gegenstände gehören nicht zur Wohnung und sind daher auf Verlangen des Vermieters bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses zu entfernen. In diesem Fall ist der vorherige Zustand wieder herzustellen:
Schiebetüren in Wohn, Bad und Küche, zusätzlich eingebaute Duschwanne, 1 E-Heizstrahler, Holzdecke in Küche, Holzwand im Bad.

Vermieter besteht nun bei Auszug das diese Dinge entfernt werden und bezieht sich immer wieder darauf das dies ja damals auch unterschrieben wurde vom Mieter.
Hat dies noch Gültigkeit oder gibt es hierzu BGH Urteile?
ch sehe das ja nich als Renovierung sondern schon fast als Sanierung.
Die Wohnung ansonsten ist im sehr gepflegtem Zustand, Weiße Tapeten, selbst eingebrachter Laminatboden ebenfals sehr guter Zustand noch. Hier möchte auch der Vermieter das dieser noch entfernt wird, warum auch immer.

Gibt es hierzu vielleicht Urteile vom BGH auf die man sich beziehen kann, was meint ihr?

Danke und viele Grüße

1 Kommentar zu „entfernen v. Vormieter eingebr. Sachen”

Balkonexperte Experte! 03.06.2011 13:12

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.