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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum Teilnehmer,

ich habe ein kleines Problem! Ich ziehe um und habe gerade von meiner Vermiterin eine Rechnung von 500€ bekommen. jährlich sollte ich 768€ nebenkosten bezahlen.

Ausserdem, nach der Rechnung sind die nachzuzahlende Kosten nur zw. 01/2003 und 12/2003 entstanden für Kaltwasser, wobei ich 9 mal mehr verbraucht habe als ein Jahr zuvor (Obwohl in 2002 wir waren zur 2 und in 2003 ich war allein!!!!)

Wie kann ich mich wehren?
Stichwörter: nachzahlungen + umzug

2 Kommentare zu „Umzug mit Nachzahlungen”

Gast Experte!

Hallo,

Einspruch einlegen und von der Vermieter Belege bzw. Nachweis des Verbrauchs verlangen, diese muß den Verbrauch anhand von Belegen usw. nachweisen können, da die Nebenkostenabrechnung für den Mieter Prüfbar sein muß !

Erst zahlen, wenn die Sache geklärt ist, denn wenn Sie ohnen Einspruch zahlen, gilt diese als Einverständnis !

Gast Experte!

Hallo,

Einspruch einlegen und von der Vermieter Belege bzw. Nachweis des Verbrauchs verlangen, diese muß den Verbrauch anhand von Belegen usw. nachweisen können, da die Nebenkostenabrechnung für den Mieter Prüfbar sein muß !

Erst zahlen, wenn die Sache geklärt ist, denn wenn Sie ohnen Einspruch zahlen, gilt diese als Einverständnis ![/quote:c438d]

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