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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir hoffen das uns hier jemand helfen kann.

Wir haben eine Neubau/Eigentumswohnung bezogen im August 03 (Erstbezug).
Bei der Fertigstellung hat eine Firma einen Nagel in das Heizungsrohr geschlagen. An diesem Loch ist permanent 3 Monate lang Wasser ausgetreten bis es unser untermieter bemerkt hat, als es von der Decke tropfte.
Reperatur was sofort zur stelle und wurde auch gemacht, der Laminat wurde aufgemacht und 2 Tage getrocknet und wieder verlegt.
Für diese Zeit mussten wir uns Urlaub nehmen, wer entschädigt uns und wie hoch ??
Jetzt gut ein halbes Jahr später haben wir wieder wölbungen auf dem Boden festgestellt. Jetzt heißt es Laminat komplett in 3 Zimmern raus und 10 Tage Trockenmaschinen in die Wohnung und danach neu Laminat verlegen. Wer enschädigt uns für diese Sache und wie hoch ??

Vielleicht kann uns jemand helfen, danke im voraus
cu
Stichwörter: schimmel + wasserschaden

1 Kommentar zu „Wasserschaden /Schimmel”

Gast Experte!

Hallo Earnie,

ist das eine Mietwohnung oder eine Eigentumswohnung ?

Eigentumswohnungen sind bei mir immer Eigentum und kein Mietobjekt, wenn es Euer Eigentum ist, würd ich mal sagen das der Verursacher den Schadensersatz leisten muß, wenn die Eigentumswohnung nur gemietet ist, muß auf jedenfall der Vermieter für ALLE Kosten aufkommen, auch für ein Hotel, wenn die Mietwohnung nicht bewohnbar ist.


Dran denken, es genügt nicht einen Luftentfeuchter einzusetzen, wenn das Wasser ersteinmal unter den Estrich gekommen ist, saugt sich die Wärmedämmung und Trittschutzdämmung unter dem Estrich voll und muß mit viel Arbeit (spez. Entfeuchter für Estrich) trocken gelegt werden !!!

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