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Ist es dem Vermieter gestattet, einen Wasserzählerwechsel
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Ist es dem Vermieter gestattet, einen Wasserzählerwechsel, auf die Nebenkostenabrechnung und somit auf den Mieter umzulegen?
Habe gehört, dass es seit 2004 möglich sein soll.
Habe gehört, dass es seit 2004 möglich sein soll.
1 Kommentar zu „Ist es dem Vermieter gestattet, einen Wasserzählerwechsel”
Gast
Grundsätzlich sind die Kosten für Beschaffung und Installation von Kaltwasserzählern eher gering (durchschnittlich 45 bis 65 Euro/Wohnung. Nach geltender Rechtslage können diese Kosten gem. § 559 Abs.1 BGB bereits jetzt mit 11 v.H. je Jahr auf die Miete umgelegt werden, da es sich um bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Wasser handelt.
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