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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Da der vorherige Vermieter der Wartung der Heizungsanlage nicht nachkam,informierte ich meinen neuen Vermieter,dass die Heizunganlage des Hauses nicht richtig eingestellt ist und bat um Überprüfung der Anlage. Eine Heizungsfirma stellte dabei fest,dass einiges repariert und ausgetauscht werden musste. Die Firma stellte dem Vermieter 1067 Euro in Rechnung. Mein Vermieter sieht das nicht mehr als Reparatur,sondern ich zitiere "Wiederingangsetzung der HA" an und legte daraufhin,die gesamten Reparaturkosten am Jahresende auf die Mieter um. (2Mietparteien) Für mich immerhin 433 Euro. Die enstandenen hohen  Kosten,aufgrund des schlechten Zustands der HA,waren von mir nicht absehbar. Meiner Meinung nach müsste aber bei einer "Wiederingangsetzung der HA",diese vorher kaputt gewesen sein. Das hieße es konnten die Wohnbereiche nicht beheizt werden und es stand kein Warmwasser bereit. Dies jedoch war zu keinem Zeitpunkt der Fall. Meine Frage: Darf der Vermieter bei der darges
  tellten Sachlage die Kosten (wenn überhaupt) auf den Mieter umlegen?
 
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Laske
Stichwörter: ni + vermieter + vorherige + wartung + heizungsanlage

0 Kommentare zu „Da der vorherige Vermieter der Wartung der Heizungsanlage ni”

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