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Rostiges Trinkwasser

AG Görlitz, Urteil vom 03.11.1997 - 1 C 1320/96, WM 1998, S. 180 (Die Rostverfärbung des Wassers stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohnwertes dar, weil hierdurch leicht der Eindruck erweckt wird, dass das Wasser infolge seiner Braunfärbung schmutzig sei und Krankheitserreger enthalte.).
20 %

Rostiges Trinkwasser (siehe Wasser)

Kreisgericht Görlitz, Urteil vom 16.12.1992 - 7 C 0371/92 (rostiges Wasser 13 % + blinde Thermoscheiben 5 % + undichte Fenster 7 % = 25 %).
13 %
Stichwörter: rostiges + trinkwasser

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