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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wer kennt sich mit diesem Thema aus? Wie bekommt man eine Mietminderung? Ist auch eine mehrmonatige Einrüstung schon ein Grund für eine Mietminderung? Vielen Dank!
Stichwörter: dachausbau + mietminderung

2 Kommentare zu „Mietminderung bei Dachausbau?”

Gast Experte!

Hallo

auf jedenfall laut Mietminderungstabelle:

Gerüst (Einrüstung der Fassade wegen Bauarbeiten)

LG Berlin, MM 1994, S. 396.
5 %

andere Gerichte haben auch schon 10 % für gerecht gehalten:

Gerüst vor dem Haus



Um wie viel, klärte jetzt das Kammergericht Berlin. Das ließ sich beim Baugerüst und der Abdeckplane auf eine konkrete Mietminderungsquote ein. 10 % sprach es dem Mieter letztlich zu.

Rechtsgrundlage:

KG Berlin, Urteil v. 8.1.2001  8 U 5875/98 (GE 2001, S. 620)

Weil er durch ein eingerüstetes Gebäude erheblich in seinem Mietgebrauch beeinträchtigt wird: Die Einbruchgefahr steigt, Bauarbeiter laufen auf dem Gerüst hin und her und rufen sich was zu. Zudem verdunkelt die Plane die Mietwohnung. Auch wenn sie angeblich lichtdurchlässig ist. Außerdem kann der Mieter nicht mehr ungehindert aus dem Fenster schauen. Deshalb 10 % Mietminderung.

Erst kürzlich hat das Landgericht Berlin schon einmal über ein Baugerüst geurteilt. Sprach dem Mieter eine Mietminderung von 10 % zu.

Rechtsgrundlage:

LG Berlin, Urteil v. 5.3.1999  64 S 367/98 (GE 2000, S. 347)

Vielleicht kommen Sie aber billiger davon, wenn Sie mit Ihrem Mieter vor dem Umbau verhandeln! Einigen Sie sich mit ihm auf eine konkrete Mietminderungssumme während der gesamten Umbauzeit. Halten Sie das am besten gleich schriftlich fest.



Die Mietzinsminderung berechnet sich aus dem Bruttomietzins.

LG Saarbrücken, NZM 1999, S. 757.

Gast Experte!

Gibt sogar noch Urteile die "höher" sind:

Wird im Zuge von Bauarbeiten das Haus eingerüstet und mit Planen verhangen, so das der Balkon nicht genutzt werden kann und die Wohnung übermäßig abgedunkelt ist, 15% Minderung (AG Hamburg, WM 96,30)

Bei erheblichem Baulärm über 6 Monate hinweg-22% Minderung (LG Hannover WM 86,311)

Bauarbeiten im Haus, erhebliche Lärmbeeinträchtigung- 30% Minderung
(AG Hamburg WM 9,91 VII)

Umfassende Bauarbeiten (Dachgeschossausbau) im Haus- 60% Minderung
(AG Hamburg WM 87,272)
-80% Minderung (LG Hamburg 307 S 135,95)

Ist infolge des Baulärms ein öffnen des Fensters und eine normale Unterhaltung nicht möglich, kommt es infolge der Bauarbeiten zu erschütterungen in der Wohnung usw.- 25% Minderung
(LG Darmstadt, WM 84,245)

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