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Schlüssel für den Vermieter
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Schlüssel für den Vermieter
Der Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, dass aus Sicherheitsgründen ein Paar Schlüssel bei ihm hinterlegt wird. (LG Gießen, Az. 1 S 443/99, aus: ZMR 2000, S. 385)
Der Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, dass aus Sicherheitsgründen ein Paar Schlüssel bei ihm hinterlegt wird. (LG Gießen, Az. 1 S 443/99, aus: ZMR 2000, S. 385)
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