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yunusc hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen !
Kann mein Vermieter nachträglich für mehrere Jahre Stromkosten verlangen?

Folgender Sachverhalt: Wir haben ein kleines Geschäft und seit Juli 2005 hat das Haus einen anderen Eigentümer/Hausverwaltung. Mit dem Vorgänger haben wir vereinbart, dass wir einen kleinen Keller als Lager nutzen dürfen und zur Erfassung des Stromverbrauchs wurde extra ein Zähler neben der Tür angebracht. (Gut sichtbar also.)Soll ja alles seine Richtigkeit haben.
Nun plötzlich bekomme ich ein Schreiben vom Anwalt, der uns vorwirft, seit 2003 unrechtmäßig Strom geklaut zu haben, mit Rechnung von 2000 €.Angeblich existiert eine Vereinbarung, in der wir zugesagt haben ,keine Steckdosen zu nutzen. Ich weiß davon nichts, denn mit Übernahme der Mieter beim damaligen Eigentümerwechsel erfolgte auch eine ungeänderte Übernahme der Mietverträge.Es wurden keine neuen angefertigt oder neue Vereinbarungen getroffen. Wie gesagt, die Kellernutzung wurde schon mit dem Vorbesitzer vereinbart und ein extra Zähler angebracht. Die Jahresstromverbräuche 2001 und 2002 sind auch ermittelt worden. Der Hausmeister weiß bescheid und ich bin davon ausgegangen, die Verwaltung auch. Außerdem macht die Vorgängerwerwaltung jetzt immer noch die Abrechnungen für den neuen Eigentümer. Angeblich wußten die nichts? Da stinkt es doch gewaltig. Auf meine Nachfrage hieß es , dieser Zähler gehöre zum ganzen Haus (????). Komischerweise sind alle anderen Zähler in einem separaten ,unzugänglichen( nur Hausmeister für Ablesung) Raum untergebracht. Ferner versuchen sie mir Geld zu berechnen, für Zeiten in denen die neue Hausverwaltung/Eigentümer noch gar nicht zuständig war. Ich ging bislang ehrlich gesagt davon aus, dass ich sämtliche Kosten mit der BK-Nachzahlung abgedeckt habe, zumal der Verbrauch mittels Zähler ja wirklich leicht zu berechnen ist. Demnach liegt für mich ein Versäumnis des Vermieters vor, muß ich trotzdem nachzahlen (sollte sich herausstellen, dass bislang die Kosten des Stromes im Keller nicht mit meiner BKA abgedeckt wurden) oder gibt es da auch eine Verjährungsfrist?
Ich bin der Ansicht ,dass mich keine Schuld trifft.
Wäre sehr dankbar für Hinweise.
LG yunusc

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