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anna2006 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen, ich brauche mal Eure Hilfe.
Ich beziehe seid 7 Monaten eine Mietwohnung die immer kurrioser wird.
Als ich einzog gab es nur 1 Hauseingangsschlüssel & 1 Wohnungsschlüssel.
Der Wohnungsschlüssel musste ich auf eigene Kosten neu Nachmachen 2x da der erste gerissen war und ich einen weiteren brauchte
für den Hundesitter. Die Vermieterin versprach baldigst einen 2. Hauseingangsschlüssel zu besorgen was bis heute nicht passierte.
Kellerschlüssel bekam ich gar keinen.
Nach ein paar Tagen Eingewöhnungs Zeit (ist meine erste eigene Wohnung)
kamen die Mängel zum Vorschein.
Wasser läuft in der Dusche nicht richtig ab, dauert ca 30 min bis die Wanne nach dem Duschen leer ist.
Warm Wasser für die Dusche bekomme ich nur wenn es am Handwaschbecken warm vorgelaufen ist.
Und nun das beste.
Der Stromhauptzähler läuft über meine Wohnung!
Die Vermieterin wohnt mit im Hause, bezieht 2 von 3 Wohnungen.
Da mein Strom kontinuierlich in die Höhe schnellt bin ich der Sache nach gegangen. Ich bin von morgens 7 Uhr bis abends 18 Uhr nicht im Haus.
Alle Sicherungen die für meine Wohnung waren habe ich an einem morgen komplett runter gemacht und bin zur Arbeit.
Abends zu Hause angekommen wartete die Vermieterin schon auf mich. Ärger war vor Programmiert. Nun,
die Heizung, kompletter Keller, Badezimmer (Vermieterin) im Keller, Flurbeleuchtung, Außenbeleuchtung, Heizungsanlage sowie eine komplette Wohnung von der Vermieterin läuft über MEINEN Stromanschluss.
Ich habe nach dem die Dame mich zusammen geschissen hatte gefragt WARUM ich das alles bezahlen müsse.
Da meinte sie nur, ich werde die Tage jemand rauskommen lassen der es wieder umändert.
Meine Frage nun:
Was kann ich jetzt gegen sie tun? Ich habe ja 7 Monate soviel Strom verbraucht wie ein Single normal in 1,5 Jahren.
Danke für die Unterstützung.
mfg Anna

3 Kommentare zu „Stromklau und sonstiges vom Vermieter”

forsetis Experte! 10.10.2016 09:49

Wenn Sie nicht den zusätzlichen Fehler gemacht haben und einen Mietvertrag mit Kündigungsausschluss unterschrieben haben, sollten Sie bis spätestens zum 2. Dezember den Mietvertrag kündigen, aber beweisbar. Entweder Sie senden die Kündigung mit Einwurfeinschreiben, oder eine Vertrauensperson übergibt die Kündigung in ihrem Auftrag. Alles andere bringt nichts bei solch einer Vermieterin, die ihre Pflichten nicht kennt.

anna2006 10.10.2016 11:29

Der Mietvertrag wurde für ein Jahr geschlossen. Wenn es passt könnte ich den Mietvertrag verlängern.
Möchte ich nicht, ist klar. Aber es muss irgendwie machbar sein mein Geld bezüglich der Stromkosten zurück zu bekommen.
Ich habe bereits mit dem Anbieter telefoniert,der sagt es ist nicht deren Sache und nun? Werde ich jetzt auf den hohen Kosten sitzen bleiben? Schlimm , soetwas passiert mir in der nächsten Wohnung nicht noch einmal.
Danke für die Antwort.

forsetis Experte! 10.10.2016 12:34

Bei jedem Verlassen des Hauses alle Sicherungen, die nicht nötig für ihre Wohnung sind, ausschalten. Sie werden sehen, wie schnell ein Elektriker im Haus ist, der das ändert. Mit den zuviel gezahlten Stromkosten ist es solch eine Sache. Sie können die Höhe nicht beweisen, darum sollten Sie das ohne Gericht klären und entsprechend die Miete kürzen nach Ankündigung.

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