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TinaMen hat diese Frage gestellt
Guten Tag zusammen.
Ich wohne seit 01.07.2010 in einer 3- WG in Bochum.
Ich wurde als Nachmieterin meiner Vormieterin über das Internet gesucht und ausgesucht.
Sämtliche Mietvereinbarungen (Mietzahlungen etc.) wurden quasi mündlich mit meiner Vormieterin abgesprochen und den Vermieter habe ich nie gesehen.
Er machte den Eindruck, dass er froh war, dass die WGler das alles prima in Eigenregie regeln und er damit so wenig wie möglich zutun hat.
Ich erhielt per Post einen Nachtrag zum Mietvertrag (den ich nie gesehen habe, wie gesagt, alles mündlich abgesprochen), der aus maximal 10 §§ besteht und unterschrieb ihn, obwohl irgendwelche Namen vertauscht wurden und man merkte, dass der Vermieter nicht besonders viel Konzentration aufgebracht hatte, diesen zu formulieren.
Mein Fehler in diesem Konstrukt ist, dass ich nicht danach verlangt habe, den Mietvertrag sehen zu wollen.
(ich hatte gerade mein Studium begonnen und war wirklich froh, einfach etwas so zentralen gefunden zu haben)
Seit 2011 habe ich die komplette Organisation der Mietsachen übernommen. Ich habe jeden Monat die Miete pünktlich überwiesen, bei Probleme sofort den Vermieter informiert und bin meinen Pflichten wirklich sehr gut nachgekommen.
Besagter Vermieter ist allerdings sehr häufig nicht zu erreichen, im Urlaub etc.
Es liegt schon 8 Monate zurück, die er sich um die Verkleidung eines Durchlauferhitzer-Kabels kümmern wollte, um nur ein Beispiel für seine Zuverlässigkeit zu nennen.

So, ab 01.08.2012 haben wir einen neuen Mieter als Nachmieter einer Mitbewohnerin gesucht. Pflichtbewusst habe ich meinen Vermieter informiert, sodass dieser einen weiteren Nachmietvertrag aufsetzen kann und diesen uns zuschickt. Dies dauerte natürlich wieder seine Zeit, aber gestern erhielt ich diesen Nachmietvertrag mit den Hinweis, dass ich bei Durchsicht des Mietkontos (JETZT) aufgefallen ist, dass wir der Staffelmietvereinbarung nicht nachgekommen sind und sich die Miete seit dem 01.01.2012 um 50,- erhöht habe.
Danach sollte ich bitte ab nächsten Monat meinen Dauerauftrag ändern und 350 Euro für die letzten Monate nachzahlen.

Mir stellen sich da 2 Fragen: Ein Vermieter, dem es erst nach 8 (!) Monaten UND eigentlich erst mit meinem "Aufmerksam machen" auffällt, dass die Staffelmietvereinbarung nicht eingehalten wird, ist schon ungewöhnlich. Desweiteren ist er eben ein Vermieter, der nie darauf Wert gelegt hat, sich intensiv mit den vertraglichen Pflichten der Mieter und des Mietvertrags, den lediglich die Mieter von 2009 unterschrieben haben auseinanderzusetzen.
ich habe einen Nachmietvertrag unterschrieben, in der diese Staffelmietvereinbarung nicht geregelt war und habe diesen Mietvertrag, in der sie geregelt war, bis gestern nicht einmal gesehen. Mich hat weder der Vermieter, noch einer der Vormieter auf diese "kleinigkeit" aufmerksam gemacht.
Ich muss wissen, inwieweit ich nun dazu verpflichtet bin, diese Staffelmitvereinbarung einzuhalten und inwieweit ich meinen neuen Mitbewohner (dem wir das Zimmer für 247,- und nicht für 16 € mehr) angeboten haben, verpflichten kann, diese Staffelmietvereinbarung mit zu tragen.
Es muss doch eine Verpflichtung für den Vermieter geben, jedem "neuen" Mieter auf solche Dinge hinzuweisen, denn schließlich habe ich die EINDEUTIGE Vereinbarung von 2009 nie gesehen und auch nicht eingenhändig unterschrieben. Allerdings habe ich 2010 unterschrieben, dass ich mit allen Rechten und Pflichten als Nachmieterin eintrete.
Ich bin wirklich etwas verzweifelt, weil das für mich eine Menge Geld ist. Ich habe gestern ununterbrochen versucht, meinen Vermieter zu erreichen, um den Sachverhalt mit ihm zu klären, allerdings, war er - oh Überraschung - nicht zu erreichen, in einer Besprechung bzw ging später einfach niemand mehr dran.
DIe Verkleidung des Kabels steht nun seit 8 Monaten aus und ich sehe nicht ein, einem Mann, der sich wirklich soo herzlich wenig um alles kümmert, dem man alle Schikanen dieser Welt abgenommen hat, 400,- nachzuzahlen.
Was kann ich tun?
Um Eine Antwort wäre ich mehr als dankbar!
Herzliche Grüße
Tina

1 Kommentar zu „Staffelmiete für Nachmieter bindend, obwohl Vermieter unzuverlässig?”

forsetis Experte! 01.08.2012 08:44

Gibt es diesen "Roman" auch in einer verkürzten, lesbaren Form? Hier ist ein Forum für Mietrecht, kein Aufsatzwettbewerb.

Siehe Korrektur des Beitrages von @Blackhawk

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