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ConfusedPeter hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich weiß, das Thema ist schon oft besprochen worden. Aber bin mir nun trotzdem nicht sicher, ob folgende Klausel in meinem Vertrag gültig ist:

"Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. (bei Auszug aus der Wohnung).
Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie (...) das Streichen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tabezieren der Wände. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen fachgerecht vorzunehmen."

Ist diese Klausel nun gültig oder nicht? Muss ich beim Auszug alles streichen?

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

Peter

4 Kommentare zu „Schönheitsreparaturen beim Auszug”

Bladder Experte! 12.06.2011 05:52

Wenn dies der Text im Mietvertrag ist, dann handelt es sich um eine unwirksame Klausel, da sie ist nicht auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf abstellt.

Die Wohnung könnte "besenrein" übergeben werden.

ConfusedPeter 12.06.2011 11:13

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Das ist exakt der Text im Mietvertrag. Meine Vermieter wollen unbedingt, dass ich alles weiß streiche (obwohl noch alles weiß ist), wenn ich ausziehe.

Vielen Dank.

Peter

Angizan 12.06.2011 11:44

Wie,die Wohnung muss beim Auszug nicht neu geweißt werden? Ich ziehe bei mir auch bald aus, habe leicht gelbe Wände (Farbe), vom Vormieter übernommen, und mein Vermieter will, dass ich streiche.

LG

Balkonexperte Experte! 12.06.2011 12:35

@Angazin

Haben Sie den gleichen Mietvertrag, mit den gleichen Klauseln, oder steht bei Ihnen etwas anderes.

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