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lexy01 hat diese Frage gestellt
Hallo und Guten Tag alle zusammen.
Wir haben ab den 01.07.2009 einen Gültigen Mietvertrag , der Vermieter hat uns jedoch Schriftlich zugesichert das wir ab den 01.06.2009 Einziehen können da alles Renoviert werden muß was wir selber machen. Der Mietvertrag mit der Vormieterin Endet am 31.05.2009 . Jetzt hat die Vormieterin Streit mit dem Vermieter und zögert die Schlüsselübergabe hinaus,Sie kann noch nicht einmal sagen wann der Vermieter die Schlüssel bekommt.Auf unsere Anfragen reagiert die Vormieterin auch nicht Dürfen wir am 01.06.2009 dann das Haustürschloss aufbohren und austauschen,welche Rechte haben wir jetzt als Nachmieter ??? unsere jetzige Wohnung ist gekündigt und wir müssen hier am 01.06.2009 die Wohnungs und Schlüsselübergabe machen , alles ist dafür vorbereitet, Umzughelfer,Fahrzeug, ect. halt alles was mit einen Umzug zutun hat.Wir würden dann ab den 01.06.2009 auf der Straße stehen. Wir für alle Antworten sehr Dankbar.

1 Kommentar zu „Schloß aufborhren”

AMAyer Experte! 19.05.2009 14:28

So einfach ist das nicht!
Sie haben ab dem 01.07. einen gültigen Mietvertrag. Somit haben Sie ab diesem Datum einen Rechtsanspruch auf die Whg zum Mietvertrag. Vorher nicht. Mündliche Zusagen werden idR von keinem gierigen Vermieter eingehalten!

Wenn Sie ab dem 01.07. nicht in die neue Whg kommen, da Ihnen der Zutritt verweigert wird, müssen Sie sich an den Lumpen von Vermieter halten und im zweifel gegen diesen Kerl Klage einreichen. Sicherlich wird der Kerl von Vermieter Ihnen gegenüber dann auch schadenersatzpflichtig, wenn Sie erst einmal im Hotel wohnen!

Man kann an dieser Stelle raten, wenden Sie sich DRINGENDST an die Kollegen vom örtl. Mieterbund oder einem teuren Anwalt.

AM

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