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sportsfreund hat diese Frage gestellt
Kurze Wohnungbeschreibung:
Altbau, Erdgeschoss, 2-Raum Wohnung, 53qm

Seit dem 01.08.2011 wohne ich mit meiner Freundin in unserer ersten eigenen Wohnung, nach dem Einzug und verschönern der Wände habe ich festgestellt, dass wir einen feuchten Fleck im Schlafzimmer haben.
Vermietung wurde kontaktiert, diese kam mit 2 Gutachtern und dieses stellten wiederrum folgendes fest:
Ursache für Nasse Wand im Schlafzimmer kommt von fehlender Sperre zwischen Erdreich und Hauswand außen, außerdem ist der Keller komplett nass und die Feuchtigkeit innerhalb mancher Wände beträgt stellenweise 80% bei ca. 15°C Temp. der Wände.
Weiterhin ist zum Nachbarhaus hin ein ca. 50cm breiter Hohlraum, der duch einen der Gutachter sondiert wurde. Riesiger Kältepuffer vom EG bis zum Dach.
(Nachbarhaus wurde wohl im Krieg zerbombt, dann wurde zu DDR Zeiten ein neuer Block mit ca. 50cm Abstand gebaut, hinten und vorne zugemauert und ein schmaler streifen "Dach" draufgesetzt.)
Alles nass! Hinter den Trockenbauwänden in Wohn und Schlafzimmer riecht es modrig wie im nasse Keller.
Weiterhin ist hinter den Trockenbauwänden kein Krümel Dämmung zu finden.
Wir haben daraufhin die Miete um 25% gesenkt, mit der Begründung, dass die Wände nass sind und durch fehlende Dämmung ein Mehraufwand beim Heizen auftritt.
Die Vermietung hat das akzeptiert.
Anfang Januar sollen im Wohn und Schlafzimmer die Trockenbauwände zum Nachbarhaus hin komplett entfernt werden. Dann sollen die Wände mit Klimaputz neu verputzt und gedämmt werden.

Dauer der Arbeiten ca. 2 Wochen, ein Wohnen während dieser Zeit unmöglich.
In der Zeit, hat uns die Vermietung angeboten, in eine Wohnung im Dachgeschoss zu ziehen, ebenfalls mit Einbauküche und baugleich mit unserer Wohnung, nur ohne Balkon.

Mein Fragen:
Ist es rechtlich, wenn die Vermietung die Modernisierungskosten teilweise auf unsere bisherigen Mietkosten auferlegt?
Sind 25% Mietminderung zu wenig?
Was DARF man von der Vermietung fordern, wenn man auf Grund der Baurbeiten 2 Wochen ausziehen muss, da einfach kein Platz zum Wohnen und schlafen ist?
Um den feuchten Wänden etwas entgegenzuwirken wurde uns empfohlen, im Schlafzimmer zu heizen und stoßweise lüften. Seh ich aber nicht ein, da ich nicht für die Luftwaffe heize, wer soll dafür die Heizkosten tragen?
Vom Hausmeister haben wir erfahren, dass die von uns angezeigeten Mängel schon durch den vorletzten Mieter bekannt gewesen sind, allerdings sind eher die Mieter ausgezogen, als das renoviert wurde. Ist das arglistige Täuschung durch den Vermieter bzw. verschweigen von Mängeln der Wohnung und somit rechtswiedrig?

1 Kommentar zu „Schimmelbefall - Was kann ich fordern/erwarten?”

Berthelstal Experte! 06.12.2011 12:48

Neue Wohnung suchen und dabei etwas mehr Aufmerksamkeit walten lassen.

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