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Chiya hat diese Frage gestellt
Ich bin im Oktober 2010 in meine neue Wohnung eingezogen. Über Weihnachten war ich dann ca. 14 Tage weg und als ich wiedergekommen bin, hatte ich Schimmel an einer Außenwand. Sowohl der Hausverwalter als auch der Hausmeister sind der Meinung, ich würde falsch lüften bzw. mich generell in der Wohnung falsch verhalten. Zwei Dinge stören mich an der bisherigen Diskussion:

- Die Wohnung (sehr klein, im Prinzip nur 1 Zimmer mit abgetrennter Küche) hat ihre Fenster nur auf einer Seite. Um Schimmelbildung vorzeubeugen und vernünftig querzulüften, soll ich, wenn ich lüfte, meine Wohnungstür offen lassen und so mit über den Hausflur lüften. Kann der Vermieter mich dazu zwingen, die Wohnungstür zum Lüften mit zu öffnen, weil sich sonst - seiner eigenen Aussage nach - wahrscheinlich wieder Schimmel bildet? Rein vom Gefühl her möchte ich hier eigentlich meine Tür nicht für alle sichtbar aufreißen, sobald ich zu Hause bin und lüfte...

- Laut Hausmeister kommt das Problem auch davon, dass ich morgens dusche und die feuchte Luft dann nicht richtig abziehen lasse. Der Ventilator im fensterlosen Bad ist an den Lichtschalter gekoppelt. Ich soll jetzt also nach dem Duschen das Licht länger anlassen, damit der Ventilator länger läuft und die feuchte Luft besser abzieht. Das mache ich normalerweise sowieso (Licht im Bad bleibt nach dem Duschen an, bis ich die Wohnung verlasse), aber es hilft anscheinend nicht besonders viel. Außerdem ist es durch den Stromverbrauch mit Mehrkosten verbunden.

Die Lösung des Hausmeisters sieht jetzt vor, die Schimmelflecken zu behandeln und anschließend zu überstreichen. Er war eben auch schon da und hat zum ersten Mal dieses Mittel aufgetragen.
An sich lüfte ich (meiner Ansicht nach) ausreichend. Wenn ich geduscht habe, mache ich die Fenster für 10-15 Minuten ganz auf und Nachmittags auch noch mal, wenn ich aus der Uni komme.

Ich bin im Endeffekt schon zufrieden, wenn der Schimmel weg ist und ich meine Ruhe habe. Ich bin mir nur sehr unsicher, was diesen Zwang, über die Wohnungstür zu lüften, betrifft. Muss ich das wirklich machen?

Interessant finde ich auch Folgendes: Gestern war die Heizung ausgefallen. Normalerweise ist die Wohnung trotz des Lüftens schwülwarm, sobald die Heizung aber notgedrungen aus war, wurde es merklich trockener im Raum. Wie ist das zu bewerten?
Außerdem finde ich die Aussagen generell etwas fragwürdig. Die feuchte Luft aus dem Bad zieht nicht richtig ab, aber genau dafür ist der Venitlator doch da. Muss ich den jetzt etwa über Stunden laufen lassen und die damit verbundenen Stromkosten akzeptieren?

Eigentlich würde ich die Sache gerne auf sich beruhen lassen, sofern der Schimmel jetzt nicht mehr auftritt. Sollte er wiederkommen und ich mich wegen der beiden fragwürdigen Punkte nicht mehr beim Vermieter gemeldet haben, kann mir dann ein Nachteil entstehen?

2 Kommentare zu „Schimmel - Zum Lüften die Wohnungstür öffnen?”

Bladder Experte! 17.01.2011 18:27

Ich möchte nicht im Einzelnen auf den gesamten Sachverhalt eingehen. Ist mir zu Umfangreich!

Aber, die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Vermieter beweisen muss, dass der Mieter ein falsches Wohnverhalten/Lüftungsverhalten an den Tag legt. Dazu genügt aber nicht die Meinung von Hauschmeschter und Vermieter, sondern es muss schon Hand und Fuß haben.
Hier ist ein Gutachten vom Vermieter in Auftrag zu geben.

Der Mieter kann inzwischen, bis zur Behebung des Mangels, die Miete mindern, wenn er sich seiner Sache sicher ist. Hilfe bekommt man bei einem Mieterverein oder Fachanwalt.

Offensichtlich ist hier aber nicht das Lüftungsverhalten entscheidend, sondern die Baulichkeit an sich.

Chiya 17.01.2011 20:53

Vielen Dank!

Ich dachte mir schon, dass die Frage zu umfangreich ist, aber mein Hauptanliegen ist damit geklärt. Entschuldigen Sie bitte den "Roman". ;)

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