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Maria_HPunkt hat diese Frage gestellt
Hallo,

Wir haben im Schlafzimmer Schimmelbefall. Der Hausmeister sah es sich an und stellte fest, dass die Fenster nicht sind (was ich ihm bereits vor einem Jahr sagte) und las die Verbrauchseinheiten der Heizung ab. Da ich eine Frostbeule bin und dementsprechend Gut heize, fühlte ich mich sicher. Doch heute kam der Brief, dass der Schimmelbefall unsere Schuld wäre, da im Vorjahr gerade einmal 62 Einheiten verbraucht wurden.
Nun meine Frage: Ist das zu wenig? Könnte der Schimmel auch auf die undichten Fenster zurückgeführt werden?

2 Kommentare zu „Schimmel - Behandlung abgelehnt”

data100data100 Profi 18.01.2013 11:34

Hallo,

Das wichtigste was zu klären ist wie groß ist der Schimmelbefall sowie die Ursache des Schimmels. Haben sie genug gelüftet denn kältere Räume muss man mehr lüften. Im Raum sollte die Temperatur nicht unter 16 Grad fallen. Haben Sie die Tür zu wärmeren Räumen offen gelassen, also das kalte Schlafzimmer durch andere Räume mitgeheizt aber im Schlafzimmer die Heizung selber nicht angeschaltet ?


Es gibt mehrer Möglichkeiten etwas zu unternehmen:

Die 1. Möglichkeit wäre den Schimmel mit Antischimmelmittel entfernen. (Kommt auf die Größe des Schimmelbefalls an) und danach auf jeden Fall das Lüft und Heizverhalten ändern und abwarten ob er wiederkommt. Sollte er wiederkommen und Sie haben Ihr Lüft und Heizverhalten geändert trifft Sie mit aller Wahrscheinlichkeit an dem erneuten Schimmelbefall keine Schuld.

Die 2. Möglichkeit wäre kein Gerät zu kaufen das die Feuchtigkeit in der Wand misst. Ist die Wand feucht piepst das Gerät sehr laut. Dies wäre ein starkes Indiez das mit der Ausenisolierung etwas nicht stimmt was ein der Vermieter zu beheben hat.

Die 3. Möglichkeit wäre gegenüber dem Vermieter höfflich zu bitten den Schimel zu entfernen da sie ansonsten leider zur Verbraucherzentrale gehen müssten. (Viele Vermieter haben Schiss vor der Verbraucherzentrale)

Die 4. Möglichkeit wäre gemeinsam mit dem Vermieter einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen der die Ursache des Schimmels feststellt. Stellt der Gutachter fest das sie keine Schuld trifft muss der Vermieter die Kosten des Gutachters sowie die Kosten der fachgerechten Schimmelentfernung übernehmen. Sollten Sie den Schimmel verursacht haben haben müssen Sie nicht nur den Gutachter bezahlen darüber hinausondern auch noch die Schimmelentfernung bezahlen. Diese Variante ist Risikoreich denn es könnten erhebliche Kosten auf Sie zu kommen.

Bevor hier einige meckern: Ich behaupte nicht das die obrigen Liste der Möglichkeiten vollständig ist. Die beste und klügste Vorgehensweise hängt davon ab,ob Sie an dem Schimmelbefall eventuell eine (Mit) Schuld trifft durch zu wenig Lüften und Heizen oder nicht ? Diese Frage können nur Sie selber ehrlich beantworten.
Die nicht dichten Fenster können auf jeden Fall mit Ursache des Schimmels sein !

MonikaBerger 18.01.2013 13:41

Hallo Maria,

die Schimmelproblematik ist immer wieder schwierig zu behandeln.
Wir sind Vermieter und haben ab und zu mal damit zu tun gehabt und müssen feststellen dass meistens am Hause selber irgendwelche Problmatik zur Schimmelbilding führt. Es ist natürlich quatsch dass immer die Mieter als Schuldige hingestellt werden.
Ein ordentlicher und anständiger Vermieter sucht zeitgleich an seinem Objekt eventuelle Schäden oder Problematiken bevor er den Mieter schuldig macht.
Das Märchen vom Lüftverhalten hielt sich hartnäckig in Deutschland und in den seltensten Fällen waren Tatsächlich Lüftverhalten und Nutzung der Mietsache schuld.
Ob Sie nun mit 16 Grad oder 18 Grad leben darf in einer ordentlichen Immobilie keine Rolle spielen, soll heissen deswegen darf sich kein Schimmel bilden.
Wir selber heizen in unserem Schlafzimmer so gut wie gar nicht und hatten niemals Schimmel. Alleine daran sieht man schon dass die Substanz schuld sein dürfte und nicht ihr Lüftverhalten. Wenn Sie auch nur 3 Mal am Tage die Fenster für ca 10 Minuten öffnen und dann schliessen ist die Wohnung genug gelüftet. Natürlich gilt dies nicht wenn Sie den ganzen Tag feuchte Wäsche in ihrer Wohnung zum Trocknen aushängen.
Wenn Sie sogenannte "Kastenfenster" in ihrer Wohnung haben und keine Thermopenfenster , sollten sie dort zunächst einmal nachsehen.

Viel Glück

Ihre Moni

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https://mieterschutzblogdotcom.wordpress.com/

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