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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind gerade dabei unsere alte Wohnung zu übergeben. Dabei hat der Vermieter festgestellt, dass an allen drei Dachflächenfenster (Velux-Holzfenster) der Rahmen von Schimmel befallen ist, Sanierung kostet je Fenster lt. Handwerker je ca. 250 €.
Die drei Fenster befinden sich in drei verschiedenen Räumen (Bad, Schlafzimmer und Bad). Nachdem innen eine Jalousie davor war, ist uns der Schimmel nie aufgefallen. Wir haben IMHO anständig geheizt und geflüftet.

Komisch ist nur:
1) bei den "normalen" (also senkrechten) Fenstern (auch Holz) ist kein Schimmel
2) wenn es bei mehreren unterschiedlich genutzten Räumen auftritt liegt dann nicht die Vermutung eines baulichen Mangels nahe?

Meine Fragen nun:
* Ist der Vermieter beweispflichtig oder ich?
* Gibt es Urteile zu dieser Thematik?
* Sind die Kosten von je 250€ gerechtfertigt?

Vielen Dank,
Stefan
Stichwörter: schimmel + fenster

2 Kommentare zu „Schimmel am Fenster”

Susanne Experte!

Der Vermieter ist beweispflichtig. Es gibt Urteile über Schimmelbefall, aber die sind natürlich immer nur relativ vergleichbar. Frage 3 kann nur ein Fachbetrieb beantworten.
Trotzdem: will der VM die Kosten ersetzt haben, weil er den Mieter als Schuldigen sieht, so muss erst ein Sachverständiger den Schaden begutachten. Der VM kann nicht erst [/b:d5cc1]den Schaden beheben lassen und dann das Geld von der Kaution abziehen, dann müsst Ihr auf Kaution klagen.

darthvader

Vielen Dank für die schnelle Antwort, das hilft erst mal weiter. <!-- s :D --><!-- s :D -->

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