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leniara hat diese Frage gestellt
Huhu zusammen :-)
bin neu hier und hab auch gleich eine Frage an euch.
Ich werde nächste Woche einen Mietvertrag unterzeichnen und hab vorab noch eine Frage.
Die Badewanne der Wohnung sieht ziemlich schrecklich aus, am Rand ist ca. 5x5 cm vom Lack ab aber ganz tief und innen hat sie ziemliche Gebrauchsspuren (tiefe Kratzer usw.) des weiteren sind 4 Fliesen an der Seite der Wanne ab (Vormieterin hat diese einfach an die Seite gelegt).
Vermietet bekomme ich die Wohnung über eine Hausverwaltung (wohne schon in einer anderen Wohnung von dieser Hausverwaltung und hatte nie Probleme)
Die Dame meinte nachdem ich ihr das erzählt habe sie klärt das ab.
Kann ich von diesen verlangen, dass sie mir eine neue Wanne einsetzen sowie die Fliesen wieder dranmachen?
Muss ich dies vor dem Mietvertrag schriftlich festlegen oder reicht es beim Übernahmeprotokoll?

Danke schonmal im vorraus!!
LG Anja

1 Kommentar zu „Schaden im Mietvertrag festhalten oder im Übernahmeprotokoll”

smile30625 Experte! 21.08.2009 10:44

Hallo,
wenn Sie die Wohnung trotz der Mängel mieten wollen, sollten Sie schriftlich (am besten im Vertrag) festhalten, dass die Verwaltung entweder die Mängel beseitigt oder Sie sich weitere Rechte wegen der Mängel vorbehalten. Andernfalls haben SIe später keine Möglichkeiten, wegen der Mängel etwas zu unternehmen.

Viele Grüße
smile

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