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detommy hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben beim Entgegennehmen unserer bisherigen Wohnung einen Schaden am Türrahmen nicht gesehen und nicht vermerkt. Gut, unsere Schuld, der neue Vermieter will diesen Schaden behoben haben.

Der Türrahmen muss wohl laut Handwerker ausgewechselt werden, die Farbe würde dann nicht mit der Tür übereinstimmen. (Gibt es wohl nicht mehr) Deswegen will der Mieter die ganze Tür ausgewechselt haben. Müssen wir das bezahlen?

Vielen Dank im Voraus.

8 Kommentare zu „Schaden an Türrahmen -> Tür auswechseln”

Gotthilf Experte! 17.05.2011 12:41

Es wäre hilfreich, wenn Sie den Schaden beschreiben. Bitte genau.
Warum möchte der neue Vermieter den Schaden jetzt behoben haben, haben Sie die Wohnung gekündigt und ist der Schaden jetzt bei der Übergabe aufgefallen?

Bladder Experte! 17.05.2011 12:45

Den Schaden der Haftpflicht melden.

Wenn keine Vorhanden, dann bei der Schadensabwicklung die Zeitwertberechnung nicht vergessen.

detommy 17.05.2011 13:43

Danke für die Antworten.

Der Türrahmen (Zarge) ist in der Schlossgegend ein Stück angebrochen. Ist ein großer Splitter, welcher sich vom Rahmen abhebt.
Wahrscheinlich hat da mal jemand versucht die Tür aufzubrechen. Der Schaden ist uns nach der Einzugsübergabe aufgefallen.

Wir sind Ende April ausgezogen und der Schaden steht auch im Übergabeprotokoll.

Haftpflich ist so eine Sache. Wir haben den Schaden nicht verursacht, müssten aber der Haftpflicht melden, dass wir den Schaden verursacht haben. Ich habe Bedenken, dass die ganze Angelegenheit am Ende vor Gericht landet und wir wegen Versicherungsbetrug ein mittelschweres Problem bekommen.

Bladder Experte! 17.05.2011 14:51

Dann ist Ihre Frage generell unverständlich.
Natürlich sollen Sie keinen Betrug begehen.
Aber was glauben Sie, könnte denn ein Forum an dieser Sachlage ändern.

Wenn Sie nicht beweisen können, dass Sie den Schaden nicht verursacht haben bzw. im Übernahmeprotokoll nicht erscheint aber dafür im Übergabeprotokoll, hat der Vermieter Ihnen doch die Beschädigung nachgewiesen. Oder haben Sie Zeugen, dass die Beschädigung schon vorher bestanden hat.

Sie werden zahlen müssen, aber nur den Zeitwert.
Setzen Sie Ihre Versicherung ein und schildern Sie den Fall wie hier auch. Möglicherweise, man weiß ja nie, regelt Ihre Versicherung den Schaden auf dem Kulanzweg.

Gotthilf Experte! 17.05.2011 15:11

Ich muß nochmal fragen, auch wenn es nervt. Um welche Tür handelt es sich überhaupt. Falls Wohnungstür, befindet sich der Schaden aussen?

detommy 17.05.2011 15:21

Es ist die Wohnungseingangstür.

Meine Frage ist nicht ob ich den Schaden bezahlen muss, sonder ob ich die ganze Tür auswechseln muss obwohl nur der Rahmen beschädigt ist? Da laut dem Handwerker es eine farbliche Abweichung zw. dem neuen Türrahmen und der Tür geben wird.

Gotthilf Experte! 17.05.2011 15:42

Falls der Schaden von aussen ist, ich nehme das jetzt einfach an, dann haben Sie damit nichts zutun. Nicht bezahlen und fertig. Falls der Vermieter Kaution zurückbehält, zum Anwalt gehen. Sie waren es nicht gewesen, das war es.

Sollte der Schaden von innen sein, kommen Sie aus der Sache raus, wenn Sie Zeugen auftreiben können, dass der Schaden schon vorhanden war. Zeuge kann auch der Vormieter, Lebenspartner, Ehefrau, Mitbewohner, Freunde usw. sein.

Falls Sie nicht rauskommen, so ist ein farblicher Unterschied hinnehmbar. Man kann auch Türzargen reparieren, ohne gleich die ganze Zarge zu tauschen. Der Handwerker möchte nur eine höhere Rechnung schreiben.
Falls doch unter allen Umständen eine einfachere Reparatur nicht möglich ist, so bezahlen Sie höchstens die Zarge und nicht das Türblatt.

Gotthilf Experte! 17.05.2011 15:46

Ergänzung: Sie haben ein altes Auto, ein anderes KFZ beschädigt die Tür. Die Farbe Ihres Autos und natürlich die der Tür gibt es nicht mehr, ist vielleicht eine komplizierte Effektlackierung. Dann müssen Sie auch eine farbliche Abweichung hinnehmen und sei es nur die reflektion im Sonnenlicht, die anders ist. Das ganze Auto bekommen Sie dann auch nicht lackiert, schon gar nicht ersetzt.

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