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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo zusammen. wir haben vor kurzem (also ca. 14 tage ) einen mietvertrag für unser neues büro unterschrieben, der am 1.11.04 starten soll. in diesem büro gibt es auch einen keller, indem wir unsere rechner und den server unterbringen wollten, das weis auch der vermieter... jetzt haben wir festgestellt, das der keller fecht ist .... ausserdem ist eine wand die im grundriss ca. 1m lang ist auf einmal 1,5 meter lang und bringt damit unsere ganze planung durcheinander....
können wir irgendwie noch von diesem mietvertrag zurücktreten???
Stichwörter: möglich + rücktritt

1 Kommentar zu „rücktritt noch möglich???”

FischkoppStuttgart Experte!

Der feuchte Keller ist ein Mangel.
Ist wenn der VM den Mangel abstellen kann, kaum eine Chance.

Rücktritt ist eigentlich nur bei arglistiger Täuschung möglich.

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