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CharIotte hat diese Frage gestellt
Hilfe!! Wie ist folgender Fall: Die Mieterin fordert den Vermieter in der Nacht auf, am nächsten Morgen den Rohrreiniger anzurufen um den Mangel zu beseitigen. Der Vermieter erklärt sich dazu nicht bereit, mit der Begründung, der Mieter habe das Problem verursacht, müsse den Anruf tätigen und für die entstehenden Kosten aufkommen. Lediglich die Adressen dafür würde er ihr morgen früh geben. Er legt ihr Nahe, den verstreich der Feiertage abzuwarten.
Die Mieterin sieht sich daraufhin gezwungen, den Mangel selbst zu beseitigen und den Anruf zu machen. Sie beauftragt keinen Rohrreiniger, sondern einen Sanitärtechniker. Den Zeitpunkt dafür wählt sie nach eigenem Ermessen, noch in der selben Nacht. Nichts deutet bei der Arbeit des Rohrreinigers darauf hin, das die Mieter die Verstopfung verursacht haben(keine Binden, Tampons, Wäsche, Essensreste o.Ä. im Rohr). Das Problem kann von dem Sanitärtechniker nicht beseitigt werden. Am nächsten Morgen beauftragt der Vermieter einen Rohrreiniger, der das Problem beseitigt. Der Rohrreiniger kann die Ursache nicht finden. Der Vermieter ist bemüht, dem Mieter möglichst viel von der Rechnung und Schuld in die Schuhe zu schieben.

1 Kommentar zu „Rohrreinigung zahlt Mieter oder Vermieter”

bitteumrat Experte! 04.04.2010 13:38

Aus eigener Erfahrung kann ich dazu sagen:
Den Sanitärtechniker wird die Mieterin selber bezahlen müssen, den Rohrreiniger jedoch wird der Vermieter wohl übernehmen müssen.

Als Mieter darf man nur in Notfällen selber tätig werden und einen Handwerker beauftragen. In meinem Fall brannte der Sicherungskasten, da musste der Notdienst her und der Vermieter musste zahlen.

Interessant hierzu dürfte noch folgender aktueller Artikel sein:

http://www.wdr.de/radio/wdr4/wort/recht_so/2010/20100322_notfallreparatur_durch_mieter.html

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