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BettinahH10 hat diese Frage gestellt
Meine Freundin ist verstorben, sie hatte 43 J. mit ihren Eltern in der jetzigen Wohnung gewohnt, neuen Mietvertrag selbst seit 33 Jahren. Habe etwas recherchiert im Internet. Nach über 30J. Wohnzeit kann man doch nicht verlangen (Rechtsprechung ist m.E. auch schon positiv vorhanden) dass einfache Holzfussböden (WE v.192 8)
abgeschliffen und versiegelt werden durch den Mieter!? Selbstverständlich ist der darauf befindliche Teppichboden zu entfernen (vom Mieter eingebracht) und die Klebereste vom Holzfussboden zu reinigen. Wie sieht es mit den Schönheitsreparaturen aus, z.B. Streichen Fenster innen und Innentüren und Wände?
Im Mietvertrag ist das nicht eindeutig geregelt. Bei ähnlichen Auszügen nach über 30 J. musste NICHTS gemacht werden.
Gilt hier das Gleichheitsprinzip? Wie gesagt, die Wohnungsinhaberin wohnte 73 J. dort !!! mit ihren Eltern. Danke für Antwort.

1 Kommentar zu „Reparaturen nach 33 Jahren Wohnzeit?”

Berthelstal Experte! 16.01.2010 07:58

Zum Streichen von Türen und Fenstern kommt es auf den Wortlaut im Vertrag an.
Das Abschleifen des Fußbodens ist allein Sache des Vermieters, wenn Sie die Klebereste und den Belag entfernt haben.

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