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Umzugshelfer hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne als Untermieter in einer Wohnung, habe hier ein eigenes 20qm Zimmer und teile mir den Rest der Wohung mit dem Hauptmieter (dem Sohn der Eigentümerin). Ich ziehe in wenigen Tagen aus. Vor der Wohnungsübergabe graut es mir jetzt schon, da ich die Eigentümerin gut kenne und sie für Ihren Sohn die Übergabe durchführen wird. Mit der musste ich schon einiges aushalten. Daher würde gerne eine weitere Meinung haben, welche Pflichten ich zum Auszug habe und welhe Kosten / Schäden ich bei meinem Auszug tragen muss. Das Haus wurde 2013 gebaut und bis zu meinem Einzug in 2016 wurde die Wohnung sehr gut gepflegt. Es gab auch schon zum Einzug kleinere Mängel, die aber nur bei genauerem Hinschauen auffallen, wie z.B. ein schlecht abgedecktes Bohrloch oder kleine Kratzer in dem wirklich sehr anfälligen Dielenfussboden.
Zu meinem Auszug wird mit Sicherheit an dem ausschließlich von mir gemieteten Zimmer moniert werden:
- Kleinere Verfärbungen, Schrammen an der Wand
- Kleinere Kratzer im Dielenfussboden, die trotz vorsichtiger Nutzung über Jahre hinweg entstanden sind.
Alle Schäden liegen m.E. im einstelligen Zentimeterbereich und sind nur bei sehr heller Beleuchtung aus nächster nähe zu erkennen. Zwei (Staub-)Flecken an der Wand erkennt man auch so, sie wirken allerdings nur wie leichte, gräulichen Verfärbungen.

Außerdem wird garantiert an der gemeinschaftlich genutzten Wohnung moniert werden und zumindest wird versucht, Kosten für Reparaturen anteilig auf mich abzuwälzen:
- Ein Riss im Toilettendeckel, der neue Toilettendeckel Kostet satte 290€ und wurde ohne mein Einverständnis bestellt

- Leichte Verfärbungen an Küchenregalen, Kühlschrank, Wasserhähnen, Badezimmerschränken durch beispielsweise Gewürze, Kalk, eingetrockente Zahnpasta etc, die sich nicht mehr entfernen lassen werden auch mit Sicherheit mir zugeordnet.

- Kosten für eine kaputte Leuchtstoffröhre, die ständig kostspielig ersetzt werden muss, da die schlecht angelegte Hauselektrik nach wenigen Wochen die Röhren zerstört. Anstatt der Ursache nachzugehen werden neue Röhren gekauft, die ich schon garnicht mehr nutze, und die Kosten sollen gemeinschaftlich getragen werden.

In meinem Untermietvertrag steht hierzu lediglich:
"Der Mietraum ist neuwertig. Er ist in ordentlichem, sauberen Zustand zu halten. Veränderungen an Wänden, Decke, Fußboden und Zimmertür sind nicht statthaft."
und
"Die Wohnräume sind vom Hauptmieter und Untermieter abwechselnd wöchentlich einmal zu reinigen" - was auch immer sorgfältig getan wurde.

Was sind nun zum Auszug meine Pflichten? Was muss ich erledigen und was ist Sache des Vermieters? Ich bedanke mich im Voraus für jegliche Unterstützung.

Lieben Gruß

1 Kommentar zu „Reparaturen bei Auszug im Untermietvertrag”

forsetis Experte! 23.03.2018 15:14

Diese Klausel betreffend des ordentlichen, sauberen Zustandes ist mietrechtlich völliger Nonsens. In sol einem Fall genügt es, wenn das Zimmer besenrein ohne Beschädigungen zurück gegeben wird. Sollten "Spuren" vom Mieter zu sehen sein, sind die mit der Miete abgegolten. Auch ist der neue Toilettendeckel allein Sache des Vermieters, denn der sprengt den Rahmen einer möglichen Kleinreparaturklausel.

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