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prinzausda2003 hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

Ich habe ein paar Fragen zur kündigung unserer Wohnung.

Wir haben nun eine neue Wohnung von einer bekannten angeboten bekommen und wollen diese auch nehmen.in unserem Mietvertrag steht befristet auf 5 Jahre und kündigen kann ich nach den gesezlichen bestimmungen,wie jeder mietvertrag.
Zu welchen Datum muß ich die Kündigung schreiben?wenn ich jetzt Kündigen möchte?

2.wir wohnen seit 01.02.2007 in unseren jetztigen wohnung,sie war vor unserem EInzug total unrenoviert,da vorher Mieter drin waren die keine miete bezahlt haben und nix gemacht haben in der wohnung odr im Garten.
Ich möchte nun gerne vom Vermieter mindestens 1000 bis 1500 euro zurück haben für die ganzen renovierungsarbeiten die ich gemacht habe.wendeltreppe lackiert,garten schön hergerichtet,alles gestrichen(auch an stellen die noch nie gestrichen wurden,fenster lackiert usw.

da er und am 09.09.07 schon sagte das er de wohnng verkaufen will fand ich das eh nicht so toll!!!nach 8 monaten!er hat halt gesehen das wir alles renoviert haben und er es besser verkaufen kann!er hat auch versprcohen das er das bad neu fliest aber nix passiert!48 löcher in den fiesen...

also mußte das mal loswerden....

vielen dank für antworten..

gruß

1 Kommentar zu „wir wollen unsere wohnung kündigen,aber zu welchen genauen datum?und andere fragen...”

Ghostraider Experte!

Befristete Mietverträge dürfen nur noch über höchstens 4 Jahre abgeschlossen werden so das Sie eine Kündigungsfrist von 3 Monate haben.

Eine Kündigung muss bis zum 3 ten Werktag eines Monats beim Vermieter auf dem Tisch liegen damit dieser Monat noch in der Kündigungsfrist mit läuft.
Das heißt: bis 03.03.08 gekündigt und die Frist läuft bis zum 31.05.08.
Also am 31.05. müssen Sie aus der Wohnung sein.

Leider wird der Vermieter Ihnen kein Geld von den Renovierungskosten erstatten da es Ihnen überlassen bleibt ob Sie was in der Wohnung machen oder nicht.
Wichtig ist nur das wenn eine gültige Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag verankert ist in der Wohnung während der Mietzeit oder bei Auszug Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden.

Der Vermieter hat aber die Pflicht den Mieter bei Einzug mitzuteilen das er die Wohnung oder das Haus in einem Jahr verkaufen will. Der Mieter hat ein Vorkaufsrecht.

Ich würde dringendst raten in dieser Angelegenheit einen Rechtsanwalt für Mietrecht aufzusuchen der bestimmt da noch was raus hoen kann.

Gruß
ghost

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