Im MV stehen die Fristen der Schönheitsreparaturen, 3 Jahre, 5 Jahre usw.
Zusätzlich wurde damals beim Abschluß handschriftlich hinzugefügt, das die Wohnung unrenoviert übernommen wurde und diese auch unrenoviert wieder abgegeben werden kann. Muss nun irgendwas gemacht werden meinerseits? Das MV besteht jetzt 4,5 Jahre