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Es wurde vor wenigen Monaten in mein Kellerabteil eingebrochen. Dieses besteht aus Holzlatten, welche durch einen Metallbügel und ein Vorhängeschloss gesichert werden. Seit dem Einbruch ist das Kellerabteil ziemlich ramponiert was auch bei anderen Mietern der Fall ist. Leider kümmert sich der Vermieter nicht und es wird nichts repariert. Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass die Kellertür nicht richtig schließt, die Haustür häufig offen steht und damit weitere Einbrüche begünstigt werden. Auch hier passiert leider nichts. Kann ich in diesem Fall die Miete mindern oder haftet der Vermieter im Falle eines erneuten Einbruchs?

0 Kommentare zu „Mietminderung/Haftung bei defekter Kellertür”

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