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bitteumrat Experte! hat diese Frage gestellt
Ich helfe gerade einer Freundin bei ihrem Umzug und sie fragte mich, ob ich ihr bei der Auszugsrenovierung helfen könne, da ich ja Malergeselle bin.

Das würde ich auch gerne tun, nur frag ich mich. Ob das überhaupt nötig ist.

Sie hat nur 13 Monate in der Wohnung gewonht. Ausser der Tapeten im Kinderzimmer ist alles so, wie es beim Einzug war.

In ihrem Mietvertrag steht unter Zustand und Übergabe der Mieträume:

Renoviert selbst.

Sie wollte damals Kinderzimmer und Wohnzimmer neu tapezieren, hat es aber nie gemacht.

Der Vermieter ist bis Ende Januar in Kur und daher nicht erreichbar. Er weis über den Auszug Bescheid und ist auch sehr traurig darüber, aber die Frau ist nach dem Krebstod ihres Mannes nun nicht in der Lage die Wohnung zu finanzieren und hat was kleineres gefunden.

Meine Frage ist nun:
Muss sie nun alles überhaupt renovieren, oder kann sie aufgrund der kurzen Mietdauer und der bei Einzug schon unrenovierten Wohnung einfach ausziehen?

Das würde uns (und vor allem mir) eine Menge Arbeit über Weihnachten ersparen :)

2 Kommentare zu „Renovierug notwendig?”

M.Raida aktiver Benutzer 08.12.2009 16:01

wenn ihre freundin die Wohnung unrenoviert übernommen hat, muss sie keine Schönheitsreparaturen leisten. Aber: Hat der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen, so muss er bei Beendigung des Mietverhältnisses nur renovieren, wenn die üblichen Renovierungsfristen seit Beginn des Mietvertrages bereits einmal abgelaufen sind und die Wohnung tatsächlich renovierungsbedürftig ist. Wichtig: Eine formularvertragliche Regelung, nach der der Mieter in den Fristenplan des Vormieters einsteigt, ist unwirksam, denn mit Beginn des Mietverhältnisses beginnen auch die Renovierungsfristen neu zu laufen

bitteumrat Experte! 09.12.2009 01:16

Na da sie ja nur 13 Monate dort gewohnt hat, fällt sie ja auch nicht in einen Fristenplan.

Also muss sie nicht renovieren. Das ist Prima!

Danke für die Antwort.

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