Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
steffi2303 hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich bräuchte Hilfe bei 2 Problemen.

1. Ich wohne seit Oktober 2007 in einer Einliegerwohnung. Im Haus wohnt die Tochter der Vermieterin. Neulich haben mir die Tocher und ihr (Ex)Ehemann im persönlichen Gespräch gesagt, dass sie wieder zusammen sind und mir die Wohnung kündigen müssen um ihre Möbel aus dem gemeinsamen, schon verkauften Haus unterbringen zu können.
Zuerst dachten wir, dass die damit niemals durchkommen, aber inzwischen hab ich rausgefunden, dass bei Einliegerwohnungen ein besonderes Kündigungsrecht vorliegt. Darüber wurde ich, vor Abschluss des Mietvertrages, mit keinem Wort informiert.
Gestern kam dann das Schreiben:

Sehr geehrte Frau ...,
hiermit kündigen wir oben genanntes Mietverhältnis zum 31.07.2008.
Bitte setzen sie sich rechtzeitig wegen eines Abnahmetermins mit Herrn ... in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

Mehr steht nicht drin.
Ich hab gelesen, dass sich die Künigungsfrist um weitere 3 Monate verlängert wenn der Vermieter keinen Grund angibt, also müsste ich auf jeden Fall bis zum 31.10. Zeit haben was Neues zu suchen, oder?
Und ist das nicht auch ein besonderer Härtefall weil ich ja erst seit nem halben Jahr hier wohne?
Welche Möglichkeiten hab ich?

2. Um das ganze Haus, auch an meiner Einganstür und Wohnungsfenstern vorbei, verläuft ein großer Garten für den ich ein Mitbenutzungsrecht habe.
Seit ca. 3 Wochen hat die im Haus wohnende Dame einen rießigen Husky. Er springt ständig vor meiner Tür und meinen Fenstern rum. Die Unterkante der Fenster schließt genau mit der Wiese ab, da die Wohnung so zu sagen im Keller liegt. Ich bekomm jedes Mal nen riesen Schreck wenn auf einmal der Hund an meinem Fenster steht, außerdem sabbert er meine Scheiben voll.
Wenn wir uns mal im Garten aufhalten und der Hund das mitbekommt, rast er wie ein Verrückter daher und rennt einen fast um.
Ich habe schon um einen Zaun gebeten aber der lässt ganz schön auf sich warten. Ich schätze sie wollen das jetzt so lang rauszögern, da ich ja ihrer Meinung nach in 3 Monaten sowieso ausziehe. (Könnte sogar sein, dass das auch der Kündigungsgrund ist, damit sie keinen Zaun ziehen müssen und der Hund den ganzen Garten für sich hat)
Welche Möglichkeiten gibt es hier?

Danke schon im Voraus!
LG
Steffi

2 Kommentare zu „Wohnung wurde gekündigt und Problem mit Hund”

Susanne Experte!

Meiner Meinung nach ist diese Kündigung nichtig.
Auch bei der erleichterten Kündigung nach §573a BGB muss der Vermieter sich darauf beziehen. Das heißt
1.) Dein <strong>Vermieter</strong> muss Dir kündigen
2.) eine Kündigung nach u.g. Paragrafen ist gar nicht möglich, weil nicht der Vermieter im Haus wohnt, sondern dessen Tochter
3) wie Du schon festgestellt hast, stimmt die Kündigungsfrist nicht.

Ich würde auf den Wisch gar nicht reagieren! Kündigen kann Dir nur der Vermieter, und der wohnt nicht mit im Haus. Demnach kommt die erleichterte Kündigung nicht in Betracht, wohl aber eine Eigenbedarfskündigung, die aber genauestens begründet werden muss.

Da die Herrschaften Dich wohl raus haben wollen solltest Du zum Fachanwalt gehen, insbesondere wg. des Hundes, der Dich bedroht!


§ 573a
Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

steffi2303

Ok, vielen Dank!
Mir ist an der "Künigung" jetzt auch noch aufgefallen, dass nirgendwo ein Datum steht und die Adresse der Vermieterin zwei Mal drauf ist aber jeweils mit anderer Hausnummer!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.