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Klecksfisch hat diese Frage gestellt
ich habe eine Eigentumswohnung gemietet. Es gab Schäden an den Abflußrohren am Balkon. Die Schäden wurden von der Hausverwaltung beseitigt. Die Decke und eine Wand des Balkons waren durch die defekten Abflußrohre nass geworden. Die Hausverwaltung hat die Wand und die Decke des Balkons sofort gestrichen. Jetzt bröckelt an der Decke des Balkons die Farbe ab.

Mein Vermieter wurde von mir informiert und er hat sich auch die Schäden angesehen. Dazu meinte er, er müsse sich mit der Hausverwaltung auseinandersetzen und dann käme dabei heraus, daß er die Schäden selber bezahlen müsse. In der Zwischenzeit gab es noch ein Telefonat zwischen Vermieter und mir und die Sprache kam auf den Balkon, es stellte sich dabei heraus, daß der Vermieter wenig Interesse daran hat, sich mit der Hausverwaltung auseinanderzusetzen und er den Schaden auch nicht selber bezahlen möchte. Ich habe Mails mit Fristsetzung an den Vermieter geschickt, die nicht beantwortet werden.

Ich überlege jetzt zum Mieterverein zu gehen, um mit deren Hilfe die Renovierung des Balkons zu veranlassen. Meine Frage: Ist der Vermieter verpflichtet, den Schaden zu beseitigen oder zählt es zu Schönheitsreparaturen. In meinem Mietvertrag steht eine Klausel, daß der Vermieter keine Schönheitsreparaturen durchführt. Habe ich eine Chance die Renovierung durchzusetzen?

Viele Grüße und vielen Dank

1 Kommentar zu „Putz bröckelt von der Balkondecke”

forsetis Experte! 09.03.2019 09:57

An anderer Stelle wurden ihnen kompetente Antworten gegeben. Etwas anderes kann ich nicht schreiben.

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