Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Thermoking77 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgendes Problem: Per Zeitungsannonce habe ich für meine derzeit noch gemietete Wohnung einen Nachmieter gesucht.
Eine Dame, die sich auf das Inserat meldete und die 2 Westhighland-Terrier besaß, wurde von meinem Vermieter abgelehnt mit der Begründung, dass die hunde zu laut bellen könnten und das ihr Mann krank sei.

Muss ich deshalb die Bude noch bis 31.12.09 (3 Monate Kündigungsfrist) weiterzahlen oder stimmt es, dass es ein NEUES Mietrecht gibt, wonach keline hunde nicht abgelehnt werden dürfen??
PS: Der Vertrag verbietet die Tierhaltung. Komme ich damit trotzdem durch und kann die Mietzahlung früher einstellen?

Bitte nur Antworten mit 100 Prozent Sicherheitsfaktor*grins*

Lieben Gruß und vielen Dank vorab
Thermoking

3 Kommentare zu „Potenzielle Nachmieter abgelehnt wegen 2 kleinen hunden”

Berthelstal Experte! 01.10.2009 18:12

Es gibt kein neues Mietrecht wonach Hundehaltung generell erlaubt ist.
Hunde fallen nicht unter Kleintiere. Suchen Sie einen Nachmieter ohne Getier.

Thermoking77 01.10.2009 20:51

Hallo,

danke erstmal für die Antwort.
Und wie sieht es aus wenn 3 Nachmieter präsentiert werden und alle abgelehnt werden? Kommt man dann früher raus aus dem Vertrag?

Warum fallen kleine Hunde nicht unter Kleintiere? Das ergibt doch keinen Sinn?

Berthelstal Experte! 01.10.2009 22:28

Das mit den 3 Nachmietern ist ein Märchen, wenn auch ein hartnäckiges.

Unter Kleintiere versteht man im Mietrecht z. B. Kanarienvögel, Hamster, weiße Mäuse, also in der Regel Tiere welche in Käfigen gehalten werden.
Dafür brauchen Sie keine Genehmigung des Vermieters.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.