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Fienchen hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Wir sind Mieter in einem Zwei-Familien-Haus, dessen Garageneinfahrt zugleich als Zugang zum Haus genutzt wird. Kurz nach unserem Einzug parkte meine Mutter mit Ihrem Pkw in der Einfahrt und hinterließ angeblich einen Ölfleck. Seit diesem Zeitpunkt wurde uns untersagt andere Fahrzeuge in der Einfahrt parken zu lassen. Bei unserem eigenen sieht man das scheinbar nicht so eng, jedenfalls wenn es nur für kurze Zeit ist.

Die Kinder unserer Vermietering (sie wohnt im Erdgeschoss des Hauses) kommen regelmäßig vorbei und parken teilweise so in der Einfahrt, dass ein Zugang zur Garage unmöglich ist. Dann sind wir gezwungen den Pkw an der Straße zu parken, bei der Vermieterin zu klingeln und darauf zu warten, dass die Kinder wegfahren.

Am vergangenen Wochenende hatten wir einen großen Kindergeburtstag gefeiert und hatten wirklich viel Besuch. Unsere kleine Straße ist ohnehin meist vollgeparkt und an diesem Tag waren noch weniger Plätze frei. Ein Freund parkte nun sein Motorrad vor unserer Garage. Seine Frau kam später mit ihrem Pkw dazu und stellte sich dahinter. Es dauerte keine viertel Stunde und wir wurden gebeten, die Fahrzeuge umgehend zu entfernen.

=> Müssen wir es hinnehmen, dass wir unsere Garageneinfahrt nicht uneingeschränkt nutzen dürfen?
=> Müssen wir das Parkverhalten ihrer Kinder tolerieren?

Für Antworten wäre ich wirklich dankbar!

Gruß
Fienchen
Stichwörter: parkengarageneinfahrt

3 Kommentare zu „Nutzung Garageneinfahrt ”

Susanne Experte! 15.05.2008 12:09

Im Prinzip nein, aber Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 Sachen. Gegen den Vermieter vorzugehen, warum auch immer, kann bei Deiner Konstellation verheerende Folgen haben: der Vermieter hat, wenn er mit einem Mieter in einem Haus mit 2 abgeschlossenen Wohnung wohn (2-Fam-Haus) ein erleichtertes Kündigungsrecht. Er kann Dich grundlos kündigen, lediglich die Kündigungsfrist würde sich dabei um 3 Monate verlängern.

Fienchen 16.05.2008 21:50

Aus welchem Grund hat der Vermieter ein erleichtertes Kündigungsrecht bei einem 2-FH? Ich sehe da keinen Unterschied zu einem Mehrfamilienhaus . . .

Mir geht es eigentlich auch nicht darum, dass wir uns mit denen anlegen, lohnt gar nicht. Ich möchte, falls ein Gespräch diesbezüglich zustande kommt, nur mit den richtigen Argumenten rausrücken können. *gg*

liebe susanne!wenig hilfreich
grundlos kündigen ist ges.
VERBOTEN.fiendchen such eine neue wohnung!

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