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Doc_Bob hat diese Frage gestellt
Hallo an Alle,
Hab folgendes Problem
Ich habe zum 1.5.2008 eine DG Wohnung ohne Keller angemietet.Der Vermieter Teilte mir mündlich mit Das ich 1. Dem kleinen Speicher als Abstellfläche nutzen darf solange die Wartungklappen für dem Schornstein frei bleiben und das ich auf dem Trockenboden unter der Dachschräge hinter seinen alten Küchenmöbeln Kisten abstellen darf.Heute war ich bei Ihm unten bzgl. der Mietzahlung und Mietminderung schriftlich wegen mäusen auf dem Trockenboden. Nachdem Gespräch entrzog er mir die nutzungs der beiden Räume als unterstell möglichkeit, die Nutzung des PKW Stellplatzes und Sprach die Kündigung des Mietverhältnisses aus zuerst per sofort aber nach anschliessender erklärung das er das Begründen muss wie zb keine Miete etc zum 30.4.10 wo auch der Mietvertrag endet.
was ist davon alles zulässig in hinsicht auf dem mündlichen zusagen Kündigung ist ja klar kann er nur schriftlich zum Vertragsende.
Danke für eure tipps in vorraus

2 Kommentare zu „Nutzung Dachboden/Trockenboden”

Berthelstal Experte! 05.01.2010 16:09

Ordnen Sie Ihre Anfrage mal so, das man es auch verstehen kann, um was eigentlich geht.
Den Zusammenhang von Trockenboden, Mäuse, Mietminderung, keine Miete, Ende Mietvertrag und Kündigung und das obendrein alles in einem Satz.
Wenn Sie das nun mal nicht zusammenbekommen, rate ich zum Anwalt, er kann wenigstens bei der Schilderunf Ihres Problems zwischenrufen.

edy Experte! 05.01.2010 16:56

Hallo Doc_Bob,
Die mündliche Vereinbarung zur Nutzung
des Speichers war ein Entgegenkommen des VM und nicht Bestandteil der Mietsache.
Und dann Mietminderung verlangen ?
Wie wäre es denn mit Mäusefallen oder
Mäusegift ? ( selbst kaufen ).
Würde nochmals mit VM reden.

lg
edy

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