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niklasmf hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich wohne seit 2005 mit 3 weiteren Personen in einer WG. Zwei von uns sind Vertragspartner, für einen weiteren haben wir damals eine offizielle Untermieterlaubnis geholt, da er diese für irgendein Amt brauchte. Es war dem Vermieter bekannt, dass wir zu viert einziehen und im Vertrag steht: "Beide Parteien sind sich darüber einig, dass 4 Personen in die Mietsache einziehen." Unser Vermieter meint nun plötzlich, dass der Vertrag geändert werden müsse, da nur drei von uns offiziell befugt seinen hier zu wohnen. Im Zuge dieser Vertragsänderung soll die Miete ohne Begründung erhöht werde. Ansonsten verlangt er von uns eine schriftliche Erklärung, dass nur die drei "offiziellen" Mieter hier wohnen.
Müssen wir diesen neuen Vertrag hinnehmen, oder ist der Vermieter verpflichtet die Untervermietung zu genehmigen?

1 Kommentar zu „Neuer Vertrag wegen Untermieter”

edy Experte! 11.03.2010 10:43

Hallo niklasmf,
Wenn sich doch beide Parteien auf 4 Per-
sonen geeinigt haben, und dies seit ca.5
Jahren.Vielleicht kann man diese offizi-
elle Untermietserlaubnis als Kopie von
diesem Amt erhalten.
Ich denke Vertrag ändern ist nicht.
Für eine Mieterhöhung gibt es immer Gründe.
lg
edy

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