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Lenie hat diese Frage gestellt
Wie verhält es sich mit den kalten Nebenkosten, wenn der Mieter schon innerhalb des Abrechnungszeitraums der Betriebskostenabrechnung ausgezogen ist?
Können die Hausnebenkosten trotzdem für das ganze Jahr verlangt werden oder bedarf es einer Aufrechnung auf die tatsächlichen Mietmonate?
Bsp: 01.01.2007-31.12.2007, Auszug bereits im Oktober 2007

mfg
Stichwörter: betriebskostenabrechnung

1 Kommentar zu „Nebnekosten nach Auszug”

AMAyer Experte! 11.02.2009 15:55

Natürlich muss der üble Bursche von Vermieter die tatsächliche Mietzeit abrechnen. Alles andere wäre Betrug!

Andreas Mayer

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