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Tanni1603 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe eine Frage an die Experten.
Es gab eben folgenden Vorfall bei uns auf dem Hof, auf dem wir seit 2006 zur Miete wohnen. Wir zahlen pünktlich unsere Miete und sind ordentliche Mieter.

"Gerade bei uns auf dem Reitplatz. Die heissgeliebten Töchter meines SB reiten ihre Ponys. Wobei man das, was die da machen, nicht reiten nennen kann. Da wird geriegelt, die Beine in den Bauch gehauen und alle drei Meter hört man die Gerte *klatschklatschklatsch*

Meine Stute, die ich gerade trockenführe, zuckt bei jedem Klatsch zusammen.
Normalerweise halte ich mich zurück. Aber als mir mein Pferd ein drittes Mal beschlagen in die Hacken hüpft, habe ich...leider etwas energischer ...die Mädels aufgefordert doch ordentlich zu reiten und nicht soviel Aggressionen beim Reiten an den Tag zu legen. So in etwa.

Männe hat mich versucht zu beschwichtigen mit: "Geht uns nichts an" und Ähnliches.

Als ich dann schimpfend in den Stall kam, meinte er, dass wir nu wohl die Kündigung für Stall und Wohnung bekommen....
Leider habe ich keinen guten Stand bei unserem Vermieter...da gab es so zweidrei Vorfälle im letzten Jahr wegen Nicht-Absammelns der Pferdeäpfel seiner Töchter. Ich bekam eine Abmahnung, weil seine große Tochter behauptete, ich wäre auf sie losgegangen.
Mich hatte er aber nicht angehört.
Ich hatte etwas wild gestikulierend vor ihr gestanden und ihr gesagt, dass ich mich nicht mehr mit um die Ponys kümmern würde, weil ich nicht der Stallbursche bin

Hm...was meinen denn hier die Mietexperten? Kann er uns kündigen?

4 Kommentare zu „Darf man uns kündigen???”

Berthelstal Experte! 06.11.2009 19:22

Wenn es 2 Verträge gibt, einen für die Wohnung und einen für den Stall, dann sind das auch zwei verschiedene Dinge.
Für eine Kündigung einer Wohnung sind eine Reihe von Vorschriften zu beachten und geht nicht ganz so einfach.
Den Stallmietvertrag kann er Ihnen in angemesser Frist problemlos kündigen. Diese Mietsache genießt keinen besonderen Schutz.
Sollte nur ein Vertrag vorhanden sein, dann gehört der Stall mit zur vermieteten Wohnung und kann nur, siehe oben.

Tanni1603 06.11.2009 19:28

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Es gibt in der Tat zwei Mietverträge...einen für die Wohnung und separate Verträge für die Stallungen.

Wobei hier mein Mann einen eigenen Vertrag für sein Pferd hat, ich einen für meines.

Theopraktisch kann er dann nur mir die Pferdebox kündigen.
Warum geniesst dieser Vertrag keinen besonderen Schutz? Da gab es doch Unterschiede ob man nu alles selber macht oder der SB einen Pensionsvertrag mit Vollservice anbietet...

Irgendwie gab es da ne Unterscheidung...???

Berthelstal Experte! 06.11.2009 19:41

Möglich, daß Sie unter Pferdeforum was finden. Hier geht es mehr oder minder um Wohnrecht für Menschen.

Tanni1603 07.11.2009 11:02

Danke schön.

Wichtig war auch mir der Wohnungsmietvertrag. Mit Tierquälern muss mein Pferd nicht das Dach teilen.
Wer weiss, was die mal mit meinem Pferd machen, wenn ich zur Arbeit bin....

Besten Dank.


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