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herrfisch hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich wohne in einem Haus zur Miete, das mit zwei anderen Häusern eine WEG bildet.
Es gibt 13 Parteien, wovon 4 Mieter und 9 Eigentümer in den Wohnungen wohnen.

In meiner kürzlichen erhaltenen Nebenkostenabrechnung taucht der Posten
"Haushaltsnahe Dienstl. Gartenarb. nur" auf, also offenbar irgendwelche Gartenarbeiten. Mein Anteil beläuft sich auf EUR 97,32, die Gesamtsumme dieser Dienstleistung betrug EUR 1.182,38.

Nun frage ich mich, wobei es sich hier handeln kann. Einen eigenen Garten besitze ich nicht, die Vorgärten vor den Häusern sind winzig. Es stehen lediglich 3 kleinere Bäume und ein paar Hecken von den Häusern, die im letzten Jahr geschnitten wurden. Angenommen, es handelt sich hierbei um genau jene Dienstleistung:

ist es möglich, eine solche Dienstleistung auf den Vermieter umzulegen?

Als Mieter werde ich nicht zu Eigentümerversammlungen eingeladen (der Vermieter erscheint jedoch auch nicht, weil er 600km entfernt wohnt; die Hausverwaltung regelt dies für ihn), daher weiß ich auch nicht, ob eine Instandhaltungsarbeit des "Gartens" beschlossen wurde.

In meinem Mietvertag steht folgende Passage:

Verschuldungsunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs-und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz-und Kocheinrichtungen, den Fenster-und Türverschlüssen sowie den Verschlußvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen im Einzelfall bis zu einem Betrag von 100€ zu tragen.

Von Gartenarbeiten steht hier jedoch nichts.

Meine Frage wäre:
Kann ich als Mieter ohne vorherige Information der Hausverwaltung zu Zahlungen für Dienstleistungen verpflichten werden, die außerhalb der im Mietvertrag genannten Diensleistungen stehen und die ich überhaupt nicht mit beschlossen habe?

Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus.



3 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnzung mit seltsamem Posten”

herrfisch 19.08.2010 16:48

Sorry, es muss natürlich heißen:

ist es möglich, eine solche Dienstleistung auf den MIETER umzulegen?

Bladder Experte! 19.08.2010 17:18

Wenn in Ihrem Mietvertrag der Hinweis auf die BetrKV (Betriebskostenverordnung) gemacht ist, dann sind auch die angesprochenen Kosten auf den Mieter umlegbar. Siehe § 2, Aufzählung 10.

Was Sie als kleine Instandsetzungsarbeiten ausgeführt haben, hat damit nichts zu tun. Es sind hier ja genau die einzelnen Schadensmöglichkeiten aufgezählt.

Außerdem, wenn dies der genaue Wortlaut der "Kleinreparaturklausel" ist, dann ist sie nicht wirksam, weil der Höchstbetrag pro Jahr fehlt.

M.Raida aktiver Benutzer 30.08.2010 09:20

Betriebskosten haben nichts mit Instandsetzung und Instandhaltung zu tun. Und wenn der Vermieter nicht zur Eigentümmerversammlung erscheint kann es Ihnen egal sein. Betriebskosten werden nicht von der WEG beschlossen.

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